Änderungen im Düngemittel- und Saatgutverkehrsgesetz beschlossen
Berlin: (hib/SAS) Künftig wird nicht nur das Verteilen von Düngemitteln im Pflanzenbau dem aktuellen EU-Recht entsprechen müssen. Unter die entsprechende Verordnung fallen auch Regelungen für den beim Weidegang von Tieren anfallenden Kuhmist oder Schafkot. Der Verbraucherschutzausschuss hat dazu am Mittwochvormittag dem von den Fraktionen abgeänderten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Düngemittel- und des Saatgutverkehrsgesetzes (15/5655) seine Zustimmung gegeben. Enthalten haben sich die Oppositionsfraktionen, da nach ihren Vorstellungen der von der Koalition eingebrachte Änderungsantrag zum Gesetz mit seinen Regelungen über die beim Weidegang anfallenden Nährstoffe über die EU-Bestimmungen hinausgehe. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen begründeten ihren Änderungsantrag damit, dass zur "vollständigen und sachgerechten Umsetzung" der Vorschriften der EU-Nitratrichtlinie in der Düngeverordnung neben den Regelungen über das Aufbringen von Düngemitteln auch solche notwendig seien, die sich auf die tierischen Nährstoffe beziehen. Das Düngemittelgesetz biete dazu bisher keine ausreichende Grundlage. Auch hielt die Koalition es für sinnvoll, den zuständigen Landesbehörden eine rechtliche Handhabe zu geben, um Verstöße gegen das Düngemittelgesetz zu beseitigen. Mit der Änderung des Düngemittel- und des Saatgutverkehrsgesetzes soll eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates aus dem Jahr 2003 wirksam werden.