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187/2005
Stand: 11.07.2005
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EU-Vorgaben im Vergaberecht können Fortschritt behindern

Wirtschaft und Arbeit/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Eine zu starre Vorgabe von Mindestanforderungen an Nebenangebote im Vergaberecht kann den technischen Fortschritt behindern und die Wirtschaftlichkeit von Beschaffungen beeinträchtigen. Diese Auffassung vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/5901) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/5778). Sie bezieht sich dabei auf die Baukoordinierungsrichtlinie der Europäischen Union, die durch den zweiten Abschnitt des Teils A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) in deutsches Recht umgesetzt wurde. Die Anforderungen an ein Hauptangebot beschreiben danach auch die Anforderungen an ein Nebenangebot. Eine ausdrückliche Vorgabe zur Beschreibung von Mindestanforderungen an Nebenangebote sei daher nicht erforderlich und könne dem Ziel von Nebenangeboten, Innovationen und alternative Vorschläge zu fördern, entgegenstehen. Diese Auffassung sei mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Oktober 2003 allerdings in Frage gestellt worden. Das Gericht hat nach Darstellung der FDP entschieden, dass Nebenangebote vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden müssen, wenn der Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen keine Mindestbedingungen vorgegeben hat. Die Bundesregierung prüft nach eigener Aussage, wie diese EU-Vorgaben praktikabel umgesetzt werden können. Da die Vorlage von Nebenangeboten nicht erschwert, sondern befördert werden solle, komme es darauf an, die Pflicht zur Angabe von Mindestbedingungen flexibel hand zuhaben. Es bestehe die Gefahr, dass es den Planungsbüros bei Bauleistungen nicht möglich ist, die Mindestanforderungen so zu bezeichnen, dass alle eventuellen Nebenangebote einbezogen werden. Eine Beschränkung des Wettbewerbs durch den Wortlaut der EU-Vorgaben sieht die Regierung nicht. Für sie kommt es lediglich auf die praktikable Anwendung an. Im Zuge der geplanten Reform des Vergaberechts will sie sowohl den öffentlichen Auftraggebern als auch den potentiellen Auftragnehmern die erforderlichen Spielräume für innovative Nebenangebote belassen. Das deutsche Vergaberecht soll einfacher und anwenderfreundlicher werden. Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuregelung des Vergaberechts einschließlich eines Entwurfs für eine neue Vergabeverordnung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bereits Ende März vorgelegt, wie es in der Antwort heißt.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_187/02
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