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Stand: 18.04.2002
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Monika Griefahn, Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien,
erklärt zur geplanten Modernisierung des Stiftungsrechtes:

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat sich in seiner gestrigen Sitzung auf der Grundlage eines Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen (Drucksache 14/8277) mit der Modernisierung des Stiftungsrechts befasst. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, durch eine bundeseinheitliche Regelung die rechtlichen Anforderungen für das Entstehen einer Stiftung transparenter zu gestalten und zu vereinfachen. Auf diese Weise soll die Stifterfreiheit gestärkt werden. Dem Stifter soll ausdrücklich ein Rechtsanspruch auf Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Stiftung zuerkannt werden.

Mit der vorgesehenen Reform wird nach der bereits erfolgten Novellierung des Stif-tungssteuerrechts nun mit den geplanten Verbesserungen im Stiftungszivilrecht ein weiterer Schritt nach vorn getan. Ich bin sicher, dass damit gute Voraussetzungen zur weiteren Entfaltung des Stiftungswesens geschaffen werden. Sehr positiv zu bewerten ist außerdem, dass der Ausschuss im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag mit großer Mehrheit empfiehlt, die Länder zu bitten, Länder-Stiftungsverzeichnisse zu führen und baldmöglichst in allen Ländern mit dem Aufbau von Stiftungsregistern nach einheitlichem Muster zu beginnen. Dies wäre ein wesentli-cher Beitrag dazu, im Stiftungswesen mehr Transparenz herstellen.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2002/pz_0204191
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