Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > INFORMATIONS-CENTER > Pressemitteilungen > 2005 >
Stand: 28.01.2005
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Monika Griefahn: "Rundfunkgebührenpflicht für PCs keine unangemessene Mehrbelastung"

Zur gegenwärtigen Debatte über die Einbeziehung von PC's in die Rundfunkgebührenpflicht erklärt im Hinblick auf den 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien, Monika Griefahn:

"Die Einbeziehung internetfähiger PCs in die Rundfunkgebührenpflicht ab dem 1. Januar 2007 ist eine verbraucher- und unternehmensfreundliche Neuregelung. Von einer mittelstands- oder gar innovationsfeindlichen Gestaltung kann in diesem Zusammenhang keinesfalls die Rede sein. Dies wurde in einem Expertengespräch nochmals deutlich, das der Unterausschuss "Neue Medien" des Ausschusses für Kultur und Medien kürzlich zu diesem Thema geführt hat.

Entscheidend ist nach wie vor die umfassende Befreiung für Zweitgeräte zur privaten Nutzung, von der alle Haushalte profitieren, die bereits Rundfunkgebühren zahlen. Diese Befreiung gilt auch für internetfähige PCs. Nur wenn bisher kein Fernseher oder Radio angemeldet ist, wird eine Gebühr auf den Internet-PC erhoben. Unternehmen müssen pro Betriebsstätte lediglich für einen Internet-PC eine Rundfunkgebühr entrichten. Die praktischen Auswirkungen dieser Neuregelung sind daher insgesamt als eher gering einzuschätzen. Die gebührensystematische Berücksichtigung von internetfähigen PC's ist aber aufgrund der technischen Entwicklung durchaus geboten und führt in der vorgesehenen Form zu keinerlei unangemessenen Belastungen von Haushalten oder Unternehmen, wie einige Verbandsvertreter gerne glauben machen wollten. Allein für die Hotelbranche ist eine deutliche Mehrbelastung zu erwarten, die auch ich kritisch sehe. Dies hängt jedoch in erster Linie mit der Einschränkung des so genanten "Hotelprivilegs" zusammen. Allerdings liegt der gesamte Regelungsbereich ausschließlich in der Zuständigkeit der Länder, so dass wir seitens des Bundes hier nur an die Länder appellieren können."

1.956 Zeichen

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2005/pz_0501281
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion
Herausgeber

Deutscher Bundestag
PZ 1 - Referat Presse/Rundfunk/Fernsehen
Wilhelmstraße 65
11011 Berlin
Fernruf: (030) 227-37171
Fax: (030) 227-36192