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Stand: 11.03.2005
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Enquete-Kommission übergibt Zwischenbericht zur Organlebendspende an Bundestagspräsident Thierse und stellt Ergebnisse in Pressekonferenz vor

Die Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" übergibt am 17. März 2005 ihren Zwischenbericht zum Thema Organlebendspende an Bundestagspräsident Wolfgang Thierse und stellt im Anschluss daran die Ergebnisse ihrer Arbeit in einer Pressekonferenz vor.

Zeit: Donnerstag, 17. März 2005, 11.30 Uhr
Ort: Reichstagsgebäude, 3 S 039


Bei der Übergabe des Berichts an den Bundestagspräsidenten und der anschließenden Pressekonferenz wird die Kommission vertreten durch: René Röspel, (Vorsitzender, SPD), Hubert Hüppe (stellv. Vorsitzender, CDU/CSU); die Obleute Dr. Wolfgang Wodarg (SPD), Thomas Rachel (CDU/CSU), Christa Nickels (Bündnis 90/Die Grünen), Michael Kauch (FDP) sowie die Moderatoren der Themengruppe "Transplantationsmedizin", Julia Klöckner (CDU/CSU) und Prof. Dr. Linus Geisler (sachverständiges Mitglied). Der Bericht "Organlebendspende" liegt bei der Pressekonferenz aus und steht anschließend im Internet unter www.bundestag.de/medizin zur Verfügung.

Die Kommission spricht sich in ihren Empfehlungen an den Deutschen Bundestag dafür aus, den Schutz von Organlebendspendern und -empfängern zu verbessern. Sie unterbreitet hierzu konkrete Vorschläge, die das Verfahren vor den Lebendspendekommissionen, die Einführung eines Lebendspenderegisters sowie die finanzielle und versicherungsrechtliche Absicherung von Lebendspendern betreffen. Die Kommission spricht sich außerdem dafür aus, ehemalige Lebendspender durch die Vergabe von Bonuspunkten bei der Zuteilung postmortal gespendeter Organe bevorzugt zu berücksichtigen, falls diese selbst aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls ein Organ benötigen sollten. Teilweise vorgebrachten Forderungen nach Einführung sonstiger Anreizsysteme oder eines regulierten Organhandels tritt die Kommission entschieden entgegen. Sie empfiehlt, keine finanziellen Anreize bei der Lebendspende zuzulassen und darüber hinaus den Handel mit Organen weiterhin zu verbieten und unter Strafe zu stellen.

Die Kommission betont die gesundheitlichen Risiken einer Lebendorganspende, bei der es sich um einen chirurgischen Eingriff an einem gesunden Spender vorwiegend zum Wohle eines anderen handelt. Sie empfiehlt deshalb, am Prinzip der Nachrangigkeit (Subsidiarität) der Lebendspende gegenüber der Postmortalspende festzuhalten, um damit auch die Förderung von Bemühungen um eine Verbesserung des Aufkommens postmortal gespendeter Organe nicht zu erschweren.

Die Kommission votiert mehrheitlich dafür, die Überkreuzspende von Organen weiterhin an die Existenz eines besonderen Näheverhältnisses zwischen Spender und Empfänger zu binden, und empfiehlt dem Gesetzgeber, weder die anonyme Lebendspende noch Poolmodelle für Lebendspenden zuzulassen. Lediglich eine Minderheit der Kommissionsmitglieder befürwortet für den Fall, dass die Überkreuz-Spende zwischen zwei Paaren erfolgt und die jeweiligen Partner einander besonders nahe stehen, den Verzicht auf das besondere Näheverhältnis zwischen Spender und Empfänger.


Rückfragen bitte an das Sekretariat der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin": Tel.: (030) 227-31771; E-Mail: enquete.medizin@bundestag.de

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2005/pz_0503113
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