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Stand: 15.06.2005
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Keine Sonderregelungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten

Entgegen der polemischen Überschriften der BILD-Zeitung von heute gibt es für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten keine "Extrawürste" oder ein "Luxusarbeitsamt". Richtig ist dagegen:

Die Bundesagentur für Arbeit wird die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten in den nächsten Wochen über alle Fragen, die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auftauchen können, vor Ort im Bundestag informieren. Dies wird notwendig, da bei einer vorzeitigen Auflösung des Bundestages auch die Arbeitsverträge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgeordneten enden. Diese Informationsveranstaltungen sind für die Bundesagentur gängige Praxis bei allen Betrieben, in denen größere Entlassungen anstehen. Durch diese Dienstleistung wird der Aufwand für alle Beteiligten - Bundesagentur und betroffene Arbeitnehmer - deutlich reduziert. Es handelt sich daher um keine Sonderregelung oder "Extrawurst" für den Bundestag.

Für langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten wird ein Übergangsgeld bezahlt, so wie es in verschiedenen Medien berichtet wird. Dieses Übergangsgeld endet mit der Aufnahme einer neuen Beschäftigung und wird voll auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Die Regelungen für Übergangsgelder hat der Ältestenrat bereits Ende der 80er Jahre verabschiedet. Sie sind mit Abfindungen vergleichbar, die von Betrieben gezahlt werden oder die in Tarifverträgen festgelegt sind.

Mit einer möglichen Ausweitung dieser Regelung auch auf kürzer beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat sich bisher kein Gremium des Bundestages befasst.

1714 Zeichen

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2005/pz_050615
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