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Stand: 21.06.2005
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Enquete-Kommission übergibt Zwischenbericht zur Palliativmedizin und Hospizarbeit an Bundestagspräsident Wolfgang Thierse

Die Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" übergibt am 28. Juni 2005 ihren Zwischenbericht zum Thema "Verbesserung der Versorgung Schwerstkranker und Sterbender in Deutschland durch Palliativmedizin und Hospizarbeit" an Bundestagspräsident Wolfgang Thierse und stellt im Anschluss daran die Ergebnisse ihrer Arbeit in einer Pressekonferenz vor.

Ort und Zeit:

Dienstag, 28. Juni 2005, 11 Uhr, Reichstagsgebäude, Raum 3 S 039

Bei der Übergabe des Berichts und der anschließenden Pressekonferenz wird die Kommission vertreten durch: René Röspel, MdB (Vorsitzender, SPD), Hubert Hüppe, MdB (stellv. Vorsitzender, CDU/CSU); die Obleute Dr. Wolfgang Wodarg, MdB (SPD), Thomas Rachel, MdB (CDU/CSU), Christa Nickels, MdB (Bündnis 90/Die Grünen), Michael Kauch, MdB (FDP), sowie die Moderatoren der Themengruppe "Menschenwürdig leben bis zuletzt", Prof. Dr. Eberhard Klaschik und Dr. Michael Wunder (sachverständige Mitglieder). Der Zwischenbericht wird zum Termin vorgehalten und steht anschließend im Internet unter www.bundestag.de/medizin zur Verfügung.

Unwürdig oder unter Schmerzen sterben zu müssen, ist eine weitverbreitete Angst in unserer heutigen Gesellschaft. Die Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" ist der Überzeugung, dass die umfassende Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen durch Palliativmedizin und Hospizarbeit entscheidend ist, diese Ängste abzubauen und der damit oft verbundenen Forderung nach vorzeitiger Beendigung des Lebens zu begegnen.

Die Kommission erachtet es für notwendig, mit Tod und Sterben anders umzugehen. Tod und Sterben müssen enttabuisiert und als natürlicher Teil des menschlichen Lebens wieder in die Gesellschaft zurückgeholt werden. Dabei bedarf es einer lindernden Medizin, die der Lebensqualität anstelle der künstlichen Lebensverlängerung dient. Dieses Ziel verfolgen Palliativmedizin und Hospizarbeit.

Die Kommission stellt in ihrem Zwischenbericht zum Entwicklungstand der Palliativmedizin und Hospizarbeit in Deutschland fest, dass die palliativmedizinische Versorgung des einzelnen Patienten unzureichend abgesichert ist und die Hospiz- und Palliativversorgung noch immer deutliche Defizite aufweist.

Die Kommission spricht sich in ihren Empfehlungen an den Deutschen Bundestag deshalb dafür aus, die palliativmedizinische und hospizliche Sterbebegleitung im häuslichen Bereich zu stärken. Sie empfiehlt eine gesetzliche Regelung zur Absicherung des Anspruchs des Patienten auf bedarfsgerechte palliativmedizinische Versorgung und befürwortet u.a. die Einführung der Möglichkeit einer Freistellung von Angehörigen zur Sterbebegleitung, die Verbesserung der ambulanten Pflege am Lebensende und die flächendeckende Einführung bereits erprobter "Palliative-Care-Teams". Darüber hinaus spricht sich die Kommission für eine Verbesserung der Aus-, Fort- und Weiterbildung aller beteiligten Berufsgruppen aus.

Rückfragen bitte an das Sekretariat der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin": Tel.: (030) 227-31771; E-Mail: enquete.medizin@bundestag.de
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2005/pz_050621
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