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Stand: 27.06.2005
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Der Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement" stellt am



29. Juni 2005, 16.30 Uhr,
Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E. 700


in einer Pressekonferenz seinen Arbeitsbericht der Öffentlichkeit vor. Hierzu sind die Vertreter der Medien und interessierte Bürger und Bürgerinnen herzlich eingeladen.

Die Fertigstellung ihres Arbeitsberichts nehmen die Mitglieder des Unterausschusses zum Anlass, um im Anschluss an die Pressekonferenz in öffentlicher Sitzung mit den früheren Mitgliedern der Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements" hierüber und über die Entwicklung des bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland zu diskutieren.

Interessierte werden gebeten, sich beim Sekretariat (Tel. 030/ 227-33582) anzumelden. Personen, die keinen Bundestagshausausweis haben, werden gebeten am Sitzungstag ihren Personalausweis mitzubringen und den Eingang Konrad-Adenauer-Str. 1 zu benutzen.




Bürgerschaftliches Engagement braucht weiterhin
parlamentarische Unterstützung


Bürgerschaftliches Engagement stärkt den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Der Deutsche Bundestag hat 2003 den Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement" eingesetzt, um im Parlament die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements" umgesetzt werden können.

Die Arbeit des Unterausschusses hat sich an vier Themenkreisen orientiert:

1. Verbesserungen beim Schutz der bürgerschaftlich Engagierten,
2. Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement,
3. Ermöglichung und Verbesserung bürgerschaftlichen Engagements durch Entbürokratisierung und Bürgerbeteiligung,
4. Befassung mit laufenden Gesetzesvorhaben und Initiativen.

Für die bürgerschaftlich Engagierten nimmt der Versicherungsschutz weiterhin eine hohe Priorität ein. Der Unterausschuss hat sich mit dieser Thematik in zwei öffentlichen Anhörungen unter Beteiligung der Bundesländer, der Versicherungswirtschaft und des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung befasst und sich für einen verbesserten Versicherungsschutz eingesetzt. Die intensiven Bemühungen des Unterausschusses haben dazu beigetragen, dass inzwischen schon sechs Bundesländer ihre Ehrenamtlichen durch Sammelverträge für Unfall- und Haftpflichtschutz zusätzlich absichern, die Versicherungswirtschaft die Absicherung über die private Haftpflichtversicherung nochmals bestätigt und der Deutsche Bundestag den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für bürgerschaftlich Engagierte sinnvoll per Gesetz erweitert hat. Weitere Bundesländer denken über subsidiäre Schutzregelungen gemeinsam mit Versicherungsunternehmen nach.

Die Mitglieder des Unterausschusses waren sich bewusst, dass die Öffentlichkeit, die bürgerschaftlich Engagierten und ihre Verbände hohe Erwartungen an den Bundesgesetzgeber hatten, was die Verbesserungen der finanziellen Rahmenbedingungen betrifft. Dabei handelt es sich jedoch um ein komplexes Unterfangen, weil zum einen nicht nur mehrere Rechtsgebiete (z. B. Steuerrecht, Zuwendungsrecht u. a.) angesprochen werden und damit mehrere Ressorts bei Lösungsansätzen mit zu beteiligen sind, sondern zum anderen auch gesellschaftspolitische Aspekte mit berücksichtigt werden müssen, wenn zukunftsfähige Lösungen erarbeitet werden sollen. Insbesondere Themen wie Gemeinnützigkeitsrecht und Bürokratieabbau brauchen eine längere Bearbeitung und die Beteiligung gesellschaftlicher Akteure. In diesem Sinne hat der Unterausschuss seine Arbeit auch verstanden. Trotz dieser Schwierigkeiten hat die Hartnäckigkeit des Unterausschusses schon jetzt Erfolge gezeitigt, z. B. was die Anerkennung der Freiwilligenagenturen als gemeinnützig und den Vertrauensschutz für geprüfte Satzungen angeht.

Zum Bürokratieabbau und verbesserter Bürgerbeteiligung hat der Unterausschuss die Initiative ergriffen und das Bundesministerium des Innern (BMI) und das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) zu einer konzertierten Aktion veranlasst. Daraus hat sich ein fruchtbarer Dialogprozess - auch außerhalb der Unterausschusssitzungen - mit Erfolg versprechenden Lösungsansätzen entwickelt. Zu Problemen des Zuwendungsrechts hat es z. B. erste Vereinbarungen mit dem Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln gegeben, mit dem Ziel, konkrete Probleme bei der Antragstellung und vor allem Abrechnung von Zuwendungen zu lösen sowie Zuwendungsgeber und Zuwendungsempfänger für die jeweils andere Sichtweise zu sensibilisieren. Das BVA hat angekündigt, zu dieser Thematik Fortbildungs- und Tagungsangebote anzubieten.

An laufenden Gesetzesvorlagen und Initiativen, die bürgerschaftliches Engagement betreffen, hat sich der Unterausschuss durch die Abgabe von Stellungnahmen beteiligt, z. B. am Gesetz über den Unfallversicherungsschutz oder die Erweiterung und den Ausbau von Freiwilligendiensten. Im Übrigen haben die Mitglieder des Unterausschusses das Gremium dazu genutzt, berechtigte Anliegen der Bürgergesellschaft in den parlamentarischen Entscheidungsprozess einzubringen.

Die Vielzahl von öffentlichen und nichtöffentlichen Expertengesprächen mit Akteuren aus dem Kreis der bürgerschaftlich Engagierten dienten nicht allein der Behandlung der Empfehlungen der Enquete-Kommission, sondern auch dem Ziel, der Politik neue Perspektiven für die Entwicklung der Bürgergesellschaft zu erschließen. Aus dieser Arbeit heraus haben sich zahlreiche außerparlamentarische Kontakte entwickelt. Diese haben nicht nur zu einem intensiven Informations- und Ideenaustausch zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Verbänden und dem Unterausschuss geführt, sondern der Unterausschuss war auch Impulsgeber für darüber hinaus gehende Aktivitäten. So haben z. B. die Wissenschaft sowie Verbände und Organisationen eine Anregung des Unterausschusses aufgenommen, einen Reformvorschlag für ein neues Gemeinnützigkeitsrecht zu erarbeiten. Die Fertigstellung eines ersten Eckpunktepapiers wird für den Herbst 2005 erwartet.

Der Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement" beendet seine Arbeit in dieser Legislaturperiode in der Hoffnung, dass er mit dazu beitragen konnte, die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement in Deutschland zu verbessern.

Fest steht allerdings auch: Es bleibt noch manches zu tun, um den Schutz der Engagierten zu erhöhen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern, bürokratische Hürden abzubauen, die Bürgerbeteiligung weiter zu entwickeln und - nicht zuletzt - für die vielfältigen Formen von Bürgerengagement in unserem Lande Wertschätzung und Anerkennung zu zeigen.

Diesen Aufgaben sollte sich auch das Parlament in den kommenden Jahren weiter widmen.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2005/pz_0506271
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