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Juni 01/1998
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Schutz bei Auslandseinsatz

(fa) Wer sich an einem humanitären Auslandseinsatz beteiligt, soll künftig den umfassenden Schutz der deutschen Sozialversicherung genießen. Dies fordert der Bundesrat in einem Gesetzentwurf (13/10482).
Die Länderkammer weist darauf hin, Personen, die beispielsweise einen ehrenamtlichen Beitrag zur Normalisierung der Lebensverhältnisse in Krisengebieten leisteten, seien in dieser Hinsicht bislang gegenüber Menschen benachteiligt, welche ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr im Ausland verbrächten oder als Entwicklungshelfer tätig seien. Dies werde von den Betroffenen zu Recht als Benachteiligung empfunden.
Die Bundesregierung lehnt in ihrer Stellungnahme die Initiative ab. Der Begriff "humanitäre Einsätze im Ausland" sei völlig unbestimmt, weshalb die Vorlage die Förderung sowohl eines nur mehrstündigen, auch im Rahmen einer privaten Auslandsreise gezeigtes Engagement umfassen könne, als auch die eines Einsatzes mit einer Gesamtdauer von über zehn Jahren.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801036b
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