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Juni 01/1998
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Strenge Maßstäbe bei Subventionsvergaben

(hh) Bündnis 90/Die Grünen treten für höhere Anforderungen an die Vergabe von Subventionen ein. In einem Antrag (13/10669) verlangt die Fraktion zudem, daß alle Subventionen vollständig erfaßt werden.
Dazu zähle die Einbeziehung aller Finanzhilfen wie der Zuschüsse für laufende Zwecke und der Zuschüsse für Investitionen, Schuldendiensthilfen, Erstattungen, Darlehensgewährungen und Vermögensübertragungen. Zahlungen an andere Gebietskörperschaften sollten dann als Subventionen ausgewiesen werden, wenn sie dazu dienen, die Subventionen dieser anderen Gebietskörperschaft mitzufinanzieren. Steuervergünstigungen müßten vollständig erfaßt und öffentliche Leistungen ohne Kostendeckung berücksichtigt werden.
Auch die Subventionen für öffentliche Unternehmen sowie die Subventionen aus sonstigen öffentlichen Haushalten seien in die Berichterstattung einzubeziehen. Die Vorschriften zur Gestaltung der Subventionen sollten nach den Vorstellungen der Bündnisgrünen transparent und effizient sein. Grundsätzlich sollten die Beihilfen zeitlich befristet, degressiv gestaffelt und vorrangig als Finanzhilfen anstatt als Steuervergünstigungen gewährt werden. In geeigneten Fällen könnten sie auch als rückzahlbare Hilfen oder Schuldendiensthilfen vergeben werden. Die Abgeordneten verlangen, daß die Subventionsziele präzise dargelegt und die Beurteilungskriterien nachgewiesen werden. Notwendig sei auch eine solide Wirkungsanalyse. Schließlich müßten die Subventionen mit europäischem Recht übereinstimmen.Die Fraktion setzt sich darüber hinaus für einheitliche Subventionsberichte von Bund und Ländern und für die Verknüpfung von Transparenz und Verwaltungsvereinfachung ein. Ziele, Eignung, Erforderlichkeit und Effizienz der Subventionen seien im Subventionsbericht genau darzustellen. Darin sollten auch Vorschläge für den Abbau von Subventionen aufgelistet werden. Ferner befürwortet die Fraktion eine Kennzeichnung von Subventionen im Haushaltsplan. Der Subventionsbericht sollte als Anlage zum Haushaltsplan veröffentlicht werden und dabei den gleichen Charakter erhalten wie die mittelfristige Finanzplanung.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801045a
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