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Juni 01/1998
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Beiträge für Rentner ändern

(pt) Für eine Verringerung der Krankenversicherungsbeiträge bei Personen mit niedriger Rente hat sich der Petitionsausschuß eingesetzt. Er beschloß am 27. Mai einstimmig, eine entsprechende Eingabe der Bundesregierung "zur Erwägung" zu überweisen und den Bundestagsfraktionen "zur Kenntnis" zu geben.
In der zugrunde liegenden Petition hatte sich eine Rentnerin beschwert, daß ihr Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung aus 1.380 DM ermittelt werde, obwohl sie nur eine Rente von 812,68 DM erhalte.
Die zuständigen Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie für Gesundheit erklärten dazu, daß laut Gesetz freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen einen Mindestbeitrag zahlen müßten; dieser sei auch dann zu entrichten, wenn der Versicherte nur über ein geringeres oder über gar kein Einkommen verfüge. Die Mindestbeiträge würden jährlich an die Entwicklung aller beitragspflichtigen Einnahmen angepaßt. Die Bezugsgröße entspreche dem Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorangegangenen Jahr. Der Petitionsausschuß war einvernehmlich der Auffassung, daß diese Regelung geändert werden müsse. Nach den Bestimmungen werde Personen mit geringer Rente ein Beitrag abverlangt, der im Einzelfall ein Drittel der Rente ausmachen könne. Dies sei auch deshalb schwer vermittelbar, weil die Betroffenen oft wegen Kindererziehung oder Pflegeleistung auf eine mehrjährige berufliche sozialversicherungspflichtige Tätigkeit verzichtet hätten.
In diesem Zusammenhang hielten es die Ausschußmitglieder für ungerecht, daß auch diejenigen, die bei einem nur geringen Rentenbetrag kein Zugangsrecht zur Krankenversicherung der Rentner hätten, dennoch verpflichtet seien, einen Beitrag von 20 DM zur Finanzierung der Instandhaltungskosten für Krankenhäuser aufzubringen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801063a
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