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Juli 02/1998
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Ausschuß lehnt Fonds für Holocaust-Opfer ab

(in) Die Forderung von SPD und Bündnisgrünen, Überlebende des Holocaust in osteuropäischen Staaten sollten Leistungen aus einem entsprechenden Fonds erhalten, hat der Innenausschuß am 23. Juni zurückgewiesen. In ihrem gemeinsamen Antrag (13/6844) hatten die Oppositionsfraktionen gefordert, die Bundesregierung müsse alsbald eine Vereinbarung mit der Jewish Claims Conference darüber treffen. Bei ihren Verhandlungen sollte die Regierung auch Vorschläge unterbreiten, inwieweit nichtjüdische Verfolgte mit einem gleichschweren Verfolgungsschicksal in diese Regelung einbezogen werden könnten.
Ebenfalls abgelehnt wurden Initiativen beider Fraktionen, eine Bundesstiftung "Entschädigung für NS-Unrecht" zu schaffen. Ziel der Stiftung sollte laut Antrag der Sozialdemokraten (13/6824) sein, einen grundsätzlichen Leistungsanspruch für deutsche Staatsangehörige oder Personen mit langjährigem Wohnsitz in Deutschland. Einbezogen werden sollten Personen, die in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis 5. Juni 1945 vom nationalsozialistischen Herrschaftssystem unter anderem wegen ihrer Rasse, ihres Glaubens, ihrer Nationalität, ihrer ethnischen Zugehörigkeit und ihrer politischen Überzeugung verfolgt wurden.
Die Bündnisgrünen hatten in ihrem Antrag (13/8956) gefordert, ehemalige Zwangsarbeiter der NS-Zeit, die heute in Deutschland oder im westlichen Ausland leben, sollten eine einmalige Entschädigung erhalten. Dieser Pauschalbetrag sollte gezahlt werden, wenn der Arbeitseinsatz mindesten ein Jahr, unter Haftbedingungen mindestens sechs Monate, angedauert hat. Außerdem sollte die Höhe der Entschädigung nach der Schwere der Bedingungen, unter der die Zwangsarbeit zu leisten war, gestaffelt werden. Für osteuropäische Zwangsarbeiter forderte die Fraktion einen Vergabeschlüssel, der die unterschiedlichen Lebenskosten in West- und Osteuropa berücksichtigt.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802022b
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