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Juli 02/1998
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Engagement für Gerichtshof fortsetzen

(re) Die Bundesregierung soll ihr Engagement zur Errichtung eines Ständigen Internationalen Strafgerichtshofes im Rahmen der Vereinten Nationen aktiv fortsetzen und die Weichen dafür stellen, daß im deutschen Recht die Pflichten aufgrund dieser neuen internationalen Gerichtsbarkeit erfüllt werden können.
In einem Antrag (13/10935) hält die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dabei vor allem Anpassungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen für erforderlich. Notwendig seien Regelungen für die Koordination der nationalen und internationalen Gerichtsbarkeiten, die Überstellung und Durchbeförderung von Personen sowie für die Rechtshilfe bei Ersuchen des Gerichtshofes und bei der Urteilsvollstreckung.
Besonders dringend sei auch das Problem der Übergabe beschuldigter oder angeklagter Deutscher an ein Internationales Strafgericht. Hier sei eine Änderung des Grundgesetzes vorzunehmen. Die Fraktion begrüßt die bisherigen Aktivitäten der Regierung in den Verhandlungen über den Strafgerichtshof und legt dar, was nach ihrer Meinung für dessen Erfolg von Bedeutung ist.
So müsse dem Gerichtshof eine unabhängige Anklagebehörde zur Seite gestellt werden. Seine Zuständigkeit sollte klar geregelt sein. Neben Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Vertragsdelikten sollten auch Kriegsverbrechen und Aggression zu den Deliktstatbeständen gehören. Festgeschrieben werden müßten Regelungen zum Schutz von Verdächtigen, Angeklagten und Zeugen. Die Todesstrafe dürfe es nicht geben.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802026d
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