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Juli 02/1998
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Kredite für Arme ermöglichen

(en) Die Bundesregierung soll die Anstrengungen der deutschen Entwicklungspolitik mit dem Ziel verstärken, den Zugang zu Sparen und Kredit für die ärmsten Bevölkerungsschichten in den Entwicklungsländern zu ermöglichen.
Das forderte der Bundestag am 18. Juni, als er eine Beschlußempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (13/10921) annahm. Basis des Beschlusses waren die Anträge der CDU/CSU und F.D.P. (13/9601) und der SPD (13/10027) zur Armutsbekämpfung durch Mikrofinanzierung. Der Fachausschuß hatte festgestellt, Mikrofinanzierung gelte als erfolgreiches Mittel der Bekämpfung von Armut in den Entwicklungsländern. Durch Zugang zu Sparen und Kredit erhielten Arme und Ärmste die Möglichkeit, durch Hilfe zur Selbsthilfe ihre produktiven Fähigkeiten zu erhöhen und ihre Lebensverhältnisse selbständig und dauerhaft zu verbessern.
In dem Parlamentsbeschluß heißt es weiter, die Erfahrung zeige, daß sich die Gewährung von Kleinstkrediten an Ärmste nicht nur zur Bekämpfung der materiellen Not eigne, sondern sich auch günstig auf die gesamte Lebenssituation der Menschen auswirke. Dabei habe sich erwiesen, daß Frauen diese Chance in besonderer Weise zu nutzen wissen. Im übrigen entspreche es den Schwerpunkten und ordnungspolitischen Zielen der deutschen Entwicklungspolitik, den Zugang und Sparen und Kredit für Arme und Ärmste zu ermöglichen.
Die Bundesregierung wurde zudem vom Parlament aufgefordert, die Aktivitäten im Mikrofinanzbereich und im Rahmen des Etats des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Epl 23) das Volumen der eingesetzten finanziellen Mittel zu erhöhen. Darüber hinaus soll sie sich an internationalen Vorhaben beteiligen, die die systematische Ermittlung von Förderkapazitäten, insbesondere die Prüfung von geeigneten einheimischen Finanzinstitutionen, zum Ziel haben.
Einsetzen soll sie sich ferner für eine verstärkte Koordination der internationalen Zusammenarbeit in der Mikrofinanzierung, gemeinsame Erfahrungen zu analysieren und Konzeptionen und Kontrollmechanismen für Armutsbekämfpung und Effektivität zu entwickeln.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802044a
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