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Juli 02/1998
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Zu Türkei ohne Erfolg

(aw) Mit einem Antrag (13/8565) zu "systematischen Menschenrechtsverletzungen" in der Türkei haben sich Bündnis 90/Die Grünen am 17. Juni im Auswärtigen Ausschuß nicht durchsetzen können. Das Parlament hatte die Bundesregierung auffordern sollen, auf bilateraler Ebene Druck auf die Regierung in Ankara auszuüben.
Ziel entsprechender Bemühungen sollte es sein, daß die Türkei die Empfehlungen des Ausschusses zur Überwachung und Einhaltung des Europäischen Übereinkommens zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe umsetzt.
Die türkische Regierung, so hatten die Abgeordneten weiter verlangt, müsse außerdem aufgefordert werden, eine Einladung an einen Sonderberichterstatter sowie an Arbeitsgruppen der Vereinten Nationen rasch umzusetzen, die sich mit Fragen der Folter, willkürlichen Inhaftierungen und dem gewaltsam verursachten oder unfreiwilligen Verschwinden von Personen beschäftigen.Die Oppositionsfraktion hatte die Regierung auch dazu drängen wollen, im Rahmen der OSZE darauf zu dringen, daß eine Kommission zur Untersuchung der Menschenrechtssituation in die Türkei einreisen darf.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802048c
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