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Juli 02/1998
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Grunderwerbsteuer prüfen

(fi) Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen hat der Finanzausschuß am 23. Juni die Beratung eines Gesetzentwurfs des Bundesrates zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (13/10989) vertagt. Der Bundestag hatte ihn am 18. Juni zur Beratung an den Finanzausschuß überwiesen.
Der Entwurf zielt darauf ab, nicht nur Körperschaften des öffentlichen Rechts, sondern generell juristische Personen des öffentlichen Rechts von der Besteuerung zu befreien. Der Bundesrat denkt dabei in erster Linie an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
CDU/CSU und F.D.P. argumentierten im Ausschuß, vor einer Beratung des Entwurfs sollte zunächst geprüft werden, ob mit der Neuregelung auch öffentlich-rechtliche Banken unter den Befreiungstatbestand fallen würden. Dies wolle man ausschließen, erklärte die Unionsfraktion. Da die Steuerbefreiung rückwirkend zum 1. Januar 1998 in Kraft treten würde, stehe man nicht unter Zeitdruck.
Von SPD-Seite wurde vermutet, daß es in der Koalition Überlegungen gebe, auch juristische Personen des Privatrechts von der Besteuerung auszunehmen. Die F.D.P. erklärte, die Öffentlichkeit sollte Gelegenheit erhalten, zu dem Entwurf Stellung zu
nehmen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802052c
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