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Juli 02/1998
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Energieträger nicht höher belasten

(fi) Der Bundestag hat am 18. Juni den Entwurf von Bündnis 90/Die Grünen für ein Energiesteuergesetz (13/3067) ebenso abgelehnt wie einen Antrag der Fraktion für den Einstieg in eine ökologisch-soziale Steuerreform (13/3555). Er schloß sich dabei einer Empfehlung des federführenden Finanzausschusses (13/10924) an.
Der Gesetzentwurf sieht die Besteuerung fossiler Brennstoffe, der Atomenergie sowie großer Wasserkraftwerke vor, wobei die Grundpreise für die einzelnen Energieträger jährlich um durchschnittlich sieben Prozent angehoben werden sollten. Im Antrag setzt sich die Fraktion unter anderem dafür ein, stufenweise die Mineralölsteuer zu erhöhen, die Steuersätze für Diesel und Benzin anzugleichen, Flugbenzin zu besteuern und die Mittel für den Straßenbau zu kürzen. Im Bundestag wandten sich 578 Abgeordnete in namentlicher Abstimmung gegen den Antrag. 47 Abgeordnete befürworteten ihn und 21 enthielten sich der Stimme.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802052e
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