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Juli 02/1998
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Obdachlosigkeit bekämpfen

(ba) Einstimmig hat der Bundestag am 24. Juni die Bundesregierung aufgefordert, im Kabinett sobald wie möglich eine neue Verordnung zu erlassen und dadurch zur Vermeidung von Obdachlosigkeit beizutragen. In einer Entschließung zum Bericht der Bundesregierung zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit (13/10141), den das Plenum auf Empfehlung des Bauausschusses vom 17. Juni (13/11114) zur Kenntnis nahm, heißt es weiter, die Vorarbeiten in den Ländern seien bislang nicht über einen Referentenentwurf hinausgekommen.
Der Bundestag appellierte an die Länder, das Inkrafttreten der Verordnung noch in diesem Jahr nicht zu verzögern. Dabei geht es um die Durchführung des Paragraphen 72 des Bundessozialhilfegesetzes, wie in der von der Koalition beantragten Entschließung mitgeteilt wird.
Die Hilfe nach Paragraph 72 erhalten Personen mit sozialen Schwierigkeiten, die aus eigener Kraft oder durch andere Hilfen nicht überwunden werden können. Soziale Schwierigkeiten können bei der Wohnungsbeschaffung vorliegen. Die Hilfe soll alles umfassen, was die Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung ermöglicht.
Der Bundestag erwartet von den Ländern, daß auch sie das Notwendige veranlassen. Die Regierung soll die Diskussion mit Ländern, Kommunen und Fachverbänden zur statistischen Erfassung von Wohnungslosen auf der Basis von Machbarkeitsstudien sowie zur Umsetzung des Forschungsvorhabens "Der reformierte Paragraph 15a des Bundessozialhilfegesetzes als Instrument der Vermeidung und des Abbaus von Wohnungslosigkeit" fortführen. Dem Ausschuß soll die Regierung bis 31. Oktober 1999 erneut über den Kampf gegen Obdachlosigkeit berichten.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802071a
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