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Juli 02/1998
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Verantwortung für Atomtransporte regeln

(um) Daß Grenzwertüberschreitungen bei Atommülltransporten nicht gemeldet wurden, ist nicht, wie die Kraftwerksbetreiber in einer öffentlichen Anhörung am 23. Juni vor dem Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit meinten, ein Kommunikationsproblem, sondern ein "massiver Verstoß gegen die Sicherheitskultur und die Gefahrgutbestimmungen". Darin waren sich Vertreter des Bundesumweltministeriums und der Landesumweltministerien einig. Von Länderseite wurde gefordert, das ganze Regelwerk, das "in sich widersprüchlich" sei, auf den Prüfstand zu stellen, da das Entsorgungskonzept "das Problem" darstelle. Die seit Mitte der achtziger Jahre festgestellten Kontaminationen von Behältern hätten sich als "systematische Fehler" herausgestellt, die meldepflichtig gewesen seien. Daß dies nicht geschehen sei, sei eine Rechtspflichtverletzung durch die Kraftwerksbetreiber. Es komme jetzt darauf an, daß der vom Bundesumweltministerium vorgelegte Zehn-Punkte-Plan abgearbeitet wird. Solange das nicht erfolgt sei, müsse der Transportstopp fortgelten.

Ursachen klären

Dazu stellte das Ministerium fest, daß dieses Programm in allen Punkten eindeutig gültig sei. Damit bestehe auch das Verbot für Brennelement-Transporte ins Ausland und in der Bundesrepublik, bis die Ursachen für die festgestellten Kontaminationen vollständig geklärt und beseitigt seien. Bis zu dieser Klärung wird man Ansicht Hessens bis Ende dieses Jahres brauchen. Bei den Transporten sei es erforderlich, die Verantwortungsstrukturen neu zu regeln und in einer Hand zusammenzufassen. Die EVU wiesen darauf hin, daß die Wiederaufarbeitung mit Transporten zu Anlagen in England und Frankreich bisher gesetzlich vorgeschrieben sei. Wenn die Politik etwas anderes wolle, müsse sie dies sagen. Von Hessen wurde weiter erklärt, daß Zuverlässigkeitsprüfungen in Kernkraftwerken nichts mit einer "ausstiegsorientierten" Einstellung zu tun hätten, wie von Kraftwerksunternehmen vorgeworfen worden sei.
Der Ausschuß hatte Vertreter von Bund, Bundesländern, Elektrizitätswerken sowie des TÜVs, von nuklearen Transportunternehmen und der Gesellschaft für Anlagen und Reaktorsicherheit (GRS) zum Thema "Atommülltransporte" gehört. Die Kraftwerksbetreiber bedauerten in einer gemeinsamen Stellungnahme, daß in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden sei, durch das Nichtmelden von Verstrahlungen an Transportbehältern Grenzwertüberschreitungen vertuscht zu haben. Wer so dokumentiere wie sie, "vertuscht nicht". Eingeräumt wurde, daß es ein Fehler gewesen sei, keine Meldungen über die Strahlungen zu machen. Daß die Kraftwerke die Unternehmensleitungen nicht über die bekannt gewordenen Fälle unterrichtet hätten, stelle keine Rechtspflichtverletzung dar. Vielmehr habe nur die Verpflichtung bestanden, Kontaminationen zu beseitigen. Die Betreiber versprachen, europaweit ein grenzüberschreitendes Meldesystem aufzubauen.

Kritik an Merkel

Bereits in der Ausschußsitzung vom 17. Juni hatte die Umweltminister von Niedersachsen und Hessen heftige Kritik an dem Verhalten von Bundesumweltministerin Angela Merkel im Bezug auf ein Transportverbot für atomare Brennelemente geäußert. Merkel habe lediglich eine mündliche Vereinbarung mit den Kraftwerksbetreibern getroffen, bis auf weiteres keine Transporte von Brennelementen mehr durchzuführen. Damit handle es sich hierbei lediglich um eine Absprache, die ausschließlich auf dem Kooperationswillen der Betreiber beruhe. In der Öffentlichkeit sei aber der Eindruck erweckt worden, das Bundesumweltministerium habe ein Verbot für jegliche Transporte dieser Art erlassen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802075c
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