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Juli 02/1998
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Ausgleich für Eingriffe in den Naturhaushalt

(um) Ein zukunftsweisender Hochwasserschutz kann nur mit einer ausgewogenen Kombination aus ökologisch ausgerichteten Maßnahmen zum Wasserrückhalt im Einzugsgebiet, technischen Hochwasserschutzvorkehrungen, Reglementierung und Anpassung der Nutzung in Überschwemmungsgebieten und individueller Hochwasservorsorge erzielt werden. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (13/9466) auf eine Große Anfrage der Bündnisgrünen (13/11092). Als Leitsatz für eine Hochwasservorsorge der Zukunft müßten unter anderem anthropogene Eingriffe in den Naturhaushalt, die vielfach zu einer Verschärfung der Hochwassergefahr geführt hätten, wo immer möglich und vertretbar, rückgängig gemacht, ausgeglichen und künftig vermieden werden.
Die Nutzung der Überschwemmungsgebiete solle den Gefahren angepaßt werden. Hierfür müßten langfristig wirksame Strategien zur Änderung der baulichen und der Bodennutzung entwickelt werden. Außerdem sollten potentiell Betroffene selbständig Vorkehrungen treffen. Gerade durch die Hochwasserereignisse an Rhein und Oder wäre das Verständnis für diese Maßnahmen in der Öffentlichkeit gewachsen.Nach dem geänderten Wasserhaushaltsgesetz (WHG) müssen Überschwemmungsgebiete an Flüssen laut Regierung erhalten bleiben sowie durch die Länder festgesetzt werden. Zudem sollten so weit wie möglich ehemalige Überschwemmungsgebiete wiedergewonnen werden. Erstmals sei im WHG die ausdrückliche Verpflichtung verankert worden, Gewässer grundsätzlich in einen naturnahen Zustand zurückzuführen. Demnach dürften durch einen Gewässerausbau die Hochwassergefahren in keinem Fall verschärft bzw. natürliche Rückhalteflächen in den Auen zerstört werden.Das Bodenschutzgesetz stellt der Antwort zufolge zum ersten Mal bundeseinheitliche Anforderungen an den Schutz und die Sanierung von Böden. Zu den wichtigsten Funktionen der Böden gehöre deren Fähigkeit, Wasser zu speichern. Bodenversiegelung und Bodenverdichtung behinderten dagegen nicht nur die Grundwasserbildung, sondern könnten auch entscheidend zur Bodenerosion und zum beschleunigten Abfluß von Regen- und Schmelzwasser beitragen. Dieses müsse künftig unbedingt vermieden werden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802078a
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