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September 03/1998
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Verfassungsgericht

Weniger Ausgaben für Investitionen

(hh) Nur geringe Änderungen gegenüber dem Haushaltsplan 1998 weist der Etatentwurf 1999 für das Bundesverfassungsgericht auf. Um 1,21 Millionen DM reduziert werden konnte der Ausgabenansatz, im wesentlichen weil die Investitionen von 4,11 Millionen DM auf 2,83 Millionen DM zurückgeführt werden können.
Die Personalausgaben werden mit 21,68 Millionen DM (1988: 21,49 Millionen DM) und die sächlichen Verwaltungsausgaben mit 3,8 Millionen DM (3,71 Millionen DM) angesetzt.
Einzelplan 19
(in Millionen DM)
1999 1998
Ausgaben 27,76 28,97
Einnahmen 0,10  0,12
Verpflichtungsermächtigungen 0 1,00
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9803/9803038c
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