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September 03/1998
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(as) Die zum 1. Januar 1998 in Kraft getretene Neuregelung zur regelmäßigen Erneuerung der persönlichen Arbeitslosmeldung im Abstand von drei Monaten hat im April 1998 zu einer Aufhebung von Leistungsbewilligungen in 43.967 Fällen geführt.
Wie aus einer Antwort der Bundesregierung (13/11124) auf eine Kleine Anfrage der PDS zur Sperrung von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosen (13/10914) weiter hervorgeht, waren von den Streichungen in 24.409 Fällen Bezieher von Arbeitslosengeld betroffen und in 19.558 Fällen Bezieher von Arbeitslosenhilfe.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9803/9803050c
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