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September 03/1998
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Europäisches Recht vereinfachen

(eu) Die Bundesregierung begrüßt es, daß sich die Europäische Kommission zur konsequenten Anwendung des Subsidiaritätsprinzips bekennt. Anzuerkennen sei auch das Bemühen, die Rechtsetzung auf Gemeinschaftsebene insgesamt zu verbessern, teilt sie in ihrem Subsidiaritätsbericht 1997 (13/11074) mit. Nach dem Subsidiaritätsprinzip soll die Europäische Gemeinschaft dort, wo sie nicht ausschließlich zuständig ist, nur dann tätig werden, wenn bestimmte Ziele auf der Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden können.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9803/9803054c
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