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September 03/1998
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Kompromiß zum Vermögensrecht

(re) Der Bundestag hat am 3. September einem vom Vermittlungsausschuß vorgelegten Kompromiß zum Vermögensrechtsbereinigungsgesetz (13/10246, 13/11041, 13/11271, 13/11407) zugestimmt.
Aus dem vom Bundestag am 18. Juni beschlossenen Gesetz werden danach Regelungen für die steckengebliebenen Entschädigungen gestrichen.
Ferner wird die Frist, die das Besitzrecht an öffentlich genutzten, in Privateigentum stehenden Grundstücken sichert, bis September 2001 verlängert. Zunächst sollte das Moratorium am 31. Dezember dieses Jahres auslaufen.
Weitere Regelungen betreffen Verfahrensvereinfachungen.
Vertagt hat der Vermittlungsausschuß am 2. September die Beratungen zum Gesetz zur Vereinfachung zivilgerichtlicher Verfahren (13/6398, 13/11042).
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9803/9803062b
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