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September 03/1998
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Kappungsgrenze bei 20 Prozent lassen

(re) Keine Zustimmung bei der Bundesregierung hat der Gesetzentwurf des Bundesrats gefunden, um zwei Jahre die bis 1. September befristete Regelung zu verlängern, nach der Mieten für Wohnraum in drei Jahren nur um 20 Prozent erhöht werden dürfen, wenn dieser vor 1981 errichtet wurde und der Quadratmeterpreis über acht DM liegt (13/11068).
Nach Ansicht des Bundesrats kann es sonst zu beschleunigter Mietentwicklung im mittleren Marktsegment kommen. Gerade Einkommensschwache seien weiter vor untragbaren Mietsprüngen zu schützen.
Die Regierung sieht keinen Grund, die Regelung zu verlängern. Wegen der Entspannung auf dem Wohnungsmarkt sei für eine "gespaltene Kappungsgrenze" kein Bedarf mehr. Daher solle wieder die Grenze von 30 Prozent gelten.
Der Bundestag hat am 2. September die Beratung eines Antrags von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt, die 20-Prozent-Grenze bis zu einem neuen Mietrecht zu verlängern (13/11360).
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9803/9803063b
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