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Dezember 05/1998
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Netto-Rentenniveau vorerst nicht absenken

(as) Der mit dem Rentenreformgesetz 1999 eingeführte demographische Faktor in der Rentenformel, der längerfristig zur Senkung des Nettorentenniveaus auf 64 Prozent führen würde, soll für die Jahre 1999 und 2000 ausgesetzt werden. Dies fordern SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Gesetzentwurf zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte (14/45), den der Bundestag am 20. November zur Beratung an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung überwiesen hat.
Ebenso sollen die "Verschlechterungen" des Rentenreformgesetzes 1999 bei den Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten für das Jahr 2000 ausgesetzt werden.
Die Rentenversicherung soll entlastet werden durch Beiträge des Bundes für die Kindererziehung, durch die Übernahme der Auffüllbeträge bei Renten aus den neuen Bundesländern und durch die Erhöhung des Bundeszuschusses des Jahres 1999 um den Betrag von 2,1 Milliarden DM.  Weiterhin sollen arbeitnehmerähnliche Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert werden. Die Einbeziehung scheinselbständiger Arbeitnehmer in die Sozialversicherung wollen die Fraktionen erleichtern. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung soll für 1999 auf 19,5 Prozent festgelegt werden. Um zu gewährleisten, daß für schwer vermittelbare arbeitslose Jugendliche erfolgversprechende Projekte unkompliziert finanziert werden können, ist vorgesehen, die freie Förderung nach dem Dritten Buch des Sozialgesetzbuches für die Projektförderung zu öffnen. Flexibler gestaltet werden soll die Regelung, welche die Weiterbildungsförderung von der Förderung der beruflichen Erstausbildung abgrenzt, um dadurch die Beschäftigungschancen arbeitsloser Jugendlicher zu verbessern.
Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus Änderungen des Kündigungsrechts. Unter anderem soll der Schwellenwert, bis zu dem Betriebe nicht dem Kündigungsschutzgesetz unterliegen, von zehn auf fünf Arbeitnehmer gesenkt werden. Die Fraktionen wollen auch die Regelung wieder einführen, wonach der Arbeitgeber bei der betriebsbedingten Kündigung von Arbeitnehmern soziale Gesichtspunkte ausreichend berücksichtigen muß. Schließlich ist vorgesehen, die vor zwei Jahren eingeführte Absenkung der gesetzlichen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auf 80 Prozent des Arbeitsentgelts zurückzunehmen. Ebenso sollen medizinische Vorsorge und Rehabilitation nicht auf den Urlaub angerechnet werden dürfen, wenn ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht.
Weitere Änderungen betreffen das Betriebsverfassungsgesetz und Arbeitnehmer-Entsendegesetz, dessen geplante Befristung bis 1. September 1999 aufgehoben werden soll. Zudem soll das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ergänzt werden durch eine Rechtsverordnungsermächtigung für den Bundesarbeitsminister, aufgrund derer die Einhaltung tarifvertraglicher Arbeitsbedingungen zwingend vorgeschrieben werden kann.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9805/9805021b
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