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Dezember 05/1998
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Schlechtwettergeld wieder einführen

(as) Die PDS will die bis Ende 1993 gültige Schlechtwettergeldregelung wieder einführen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (14/39) vorgelegt, der am 26. November im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung kurz anberaten wurde.
Seit 1996 werden nach Angaben der Fraktion Arbeitsausfälle im Winter aufgrund schlechten Wetters hauptsächlich durch tarifvertraglich vereinbarte Leistungen der Bauwirtschaft abgesichert. Diese Leistungen werden erst ab der 151. Arbeitsstunde, die wegen schlechten Wetters ausfällt, von der Bundesanstalt für Arbeit durch das beitragsfinanzierte Winterausfallgeld ergänzt, heißt es in dem Entwurf. Nach Auffassung der PDS hat sich die tarifliche Regelung in den letzten drei Wintern nicht bewährt, sondern zu mehr Entlassungen geführt. Die Wiedereinführung, so die PDS, würde zu Minderausgaben beim Arbeitslosengeld sowie zu Mehrausgaben durch das Schlechtwettergeld führen.
Die Bundesregierung erklärte im Ausschuß, eine simple Wiedereinführung der alten Regelung sei nicht möglich. Man brauche eine gewisse Anlaufzeit und wolle bis Februar 1999 warten und die Entwicklung der Arbeitslosigkeit auf dem Bau beobachten.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9805/9805023e
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