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Dezember 05/1998
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Energie mehr besteuern und Arbeit entlasten

(fi) Energie durch höhere Besteuerung zu verteuern, um die Beitragszahler in der Sozialversicherung zu entlasten, ist das Ziel eines Gesetzentwurfs von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Einstieg in die ökologische Steuerreform (14/40). Der Bundestag hat ihn am 20. November zur Beratung an den Finanzausschuß überwiesen. Vorgesehen ist, die Mineralölsteuer auf Kraftstoffe um sechs Pfennige je Liter, auf Heizöl um vier Pfennige je Liter und auf Gas um 0,32 Pfennige je Kilowattstunde anzuheben. Gleichzeitig sollen eine Stromsteuer von zwei Pfennigen je Kilowattstunde und ein ermäßigter Steuersatz für das produzierende Gewerbe bei Strom in Höhe von einem halben Pfennig je Kilowattstunde, bei Heizöl von einem Pfennig je Liter und bei Erdgas von 0,08 Pfennigen je Kilowattstunde eingeführt werden.
Die energieintensiven Unternehmen des produzierenden Gewerbes wollen die Fraktionen von der Stromsteuer sowie von der höheren Steuer auf Heizöl und Gas ausnehmen. Darüber hinaus soll die Bundesregierung mit der Übernahme der Präsidentschaft in der Europäischen Union ab Januar 1999 dafür eintreten, daß die Energiebesteuerung in der EU stärker harmonisiert wird. Ebenso soll die Regierung nach Meinung von SPD und Bündnisgrünen die Ratspräsidentschaft nutzen, um eine europäische Initiative zur internationalen Abschaffung der Steuerbefreiung für Kerosin und Schiffsbrennstoffe zu starten.

Rentenbeitrag senken

Von der Einführung der Stromsteuer und der Erhöhung der Mineralölsteuersätze werden im Bundeshaushalt 1999 Mehreinnahmen von 11,3 Milliarden DM erwartet. Damit soll der Finanzbedarf für die geplante Beitragssenkung in der Rentenversicherung sowie für ein Programm zur Förderung erneuerbarer Energien ausgeglichen werden.
Der Bundestag hat am 20. November einen Antrag der Koalitionsfraktionen (14/66 neu) zur Beratung an den Finanzausschuß überwiesen. Darin wird das Vorhaben der Regierung, die Rentenversicherungsbeiträge zum 1. April 1999 um 0,8 Prozentpunkte zu senken und die Finanzierung durch Einnahmen aus der ökologischen Steuerreform zu sichern, begrüßt. Im Gesetzentwurf selbst ist noch die ursprüngliche Absicht dokumentiert, die Senkung des Rentenversicherungsbeitrags von 20,3 auf 19,5 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts am 1. Januar 1999 in Kraft treten zu lassen.
In dem Antrag bekunden die Fraktionen den Willen, die Sozialversicherungsbeiträge von derzeit 42,3 Prozent des Bruttolohns in drei Schritten bis zum Ende der Wahlperiode auf unter 40 Prozent zu senken. Sie erwarten, daß das Aufkommen aus der ökologischen Steuerreform in allen Stufen und in vollem Umfang über eine Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen an Bürger, Unternehmen und Arbeitgeber weitergegeben wird.

"Rabatt" für Industrie

Im Wirtschaftsausschuß berichtete die Bundesregierung am 18. November über die Auswirkungen der ersten Stufe der Öko-Steuerreform auf das produzierende Gewerbe. Danach sei geplant, jene Unternehmen, deren Energiekostenanteil höher als 6,4 Prozent liegt, von den Erhöhungen grundsätzlich freizustellen. Alle anderen Unternehmen sollten lediglich ein Viertel der höheren Kosten tragen müssen.
Die SPD-Fraktion erklärte, rund 40 Prozent des Energieverbrauchs im produzierenden Gewerbe würden völlig von der Öko-Steuer freigestellt. Die Bündnisgrünen gaben an, das produzierende Gewerbe sei am Mittelaufkommen aus der ökologischen Steuerreform von knapp 12 Milliarden DM nur mit 450 Millionen DM beteiligt. Die Industrie werde nur 2 Milliarden DM zahlen müssen, erhalte über niedrigere Lohnnebenkosten aber 6 Milliarden DM zurück.
Die CDU/CSU sah die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen in Gefahr, was Arbeitsplätze vernichten könne. Die F.D.P. wies darauf hin, daß energieintensive Branchen den 6,4-Prozent-Grenzwert in der Regel überschreiten würden. Für die PDS muß diskutiert werden, ob die ökologische Steuerreform zu mehr Beschäftigung führen kann.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9805/9805057c
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