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Dezember 05/1998
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"Viele Gründe sprechen für eine Verlängerung der Wahlperiode"

Blickpunkt Bundestag-Gespräch mit dem Vorsitzenden der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Peter Struck Sollte die Legislaturperiode des Bundestages auf fünf Jahre verlängert werden?
Ich bin sehr dafür.
Welche Vorteile hätte das?
Es gibt viele gute Gründe, die für eine Verlängerung sprechen. Viele Kommunalparlamente, Landtage und auch das Europäische Parlament haben die fünfjährige Legislaturperiode bereits eingeführt. Sie erhöht die Arbeitsfähigkeit der Parlamente und gewährleistet mehr Kontinuität.
Ab wann wäre das realisierbar?
Ich kann mir gut vorstellen, die Legislaturperiode des Bundestages schon ab 2002 auf fünf Jahre zu verlängern.
Sollte eine Verlängerung mit der Verkleinerung des Bundestages zusammenfallen?
Das wäre dann der Fall, denn die Verkleinerung des 2002 zu wählenden Bundestages auf 598 Abgeordnete ist bereits beschlossene Sache.
Mit welcher Mehrheit müßte eine Verlängerung beschlossen werden?
Neu gefaßt werden muß Artikel 39 Abs. 1 des Grundgesetzes. Das geht nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit, wie sie für jede Verfassungsänderung vorgeschrieben ist.
Besteht darüber breiter Konsens?
Zum Ende der letzten Wahlperiode hat es auf der Fachebene zwischen den Fraktionen nicht nur Kontakte, sondern Einvernehmen über dieses Projekt gegeben. Geprüft werden muß noch, ob mit einer solchen Verfassungsänderung auch zusätzliche plebiszitäre Elemente in die Verfassung eingefügt werden können. Die rot-grüne Koalitionsvereinbarung sieht das jedenfalls vor.
Spielen bei den Überlegungen über die Verlängerung auch Erfahrungen anderer Parlamente eine Rolle?
Selbstverständlich haben wir in unsere Überlegungen die guten Erfahrungen aller Parlamente mit einer fünfjährigen Amtsperiode einbezogen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9805/9805078
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