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Dezember 06/1998
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Anpassung des Wohngeldes zum  1. Januar wird es nicht geben

(vb) Eine Anpassung der Wohngeldleistungen an das gestiegene Mietniveau bereits zum 1. Januar 1999 wird es nicht geben. Der Bundestag wies am 10. Dezember auf Beschlußempfehlung des Fachausschusses (14/142) einen darauf zielenden Gesetzentwurf der PDS (14/19) mit großer Mehrheit zurück. Die Oppositionsfraktion hatte verlangt, im Vorgriff auf eine allgemeine Reform seien deshalb die gesetzlich festgelegten Miethöchstbeträge anzuheben und als Ausgleich bei der Einkommensermittlung eine Anpassungspauschale einzuführen.
Die SPD entgegnete, bei gleicher Fallgestaltung betrage der Wohngeldanspruch in den alten Ländern etwa 12 DM und in den neuen Ländern etwa 80 DM. Dies könne mit einer Anhebung der Höchstbeträge nicht ausgeglichen werden.
Um den Menschen, die sich nicht aus eigener Kraft mit Wohnraum versorgen könnten, zukünftig gezielter und treffsicherer helfen zu können, bedürfe es vielmehr einer umfassenden Novellierung zur Behebung der strukturellen Schwächen in Ost und West. Es sei deshalb unter anderem zu überlegen, die Miethöchstbeträge differenzierter zu gestalten, um Anreize zu schaffen für die Anmietung älterer und einfacherer Wohnungen. Die CDU/CSU scheiterte am 2. Dezember bereits im Fachausschuß mit einem Entschließungsantrag, die Regierung aufzufordern, so schnell wie möglich einen Gesetzesvorschlag für eine Wohngeldreform dem Parlament vorzulegen. Das gleiche Schicksal war einer ähnlichen Initiative der F.D.P. beschieden.
Die CDU/CSU hatte in ihrer Vorlage betont, die Notwendigkeit einer familiengerechten Anpassung des Wohngeldes anzuerkennen. Es bedürfe dabei einer vereinfachten Regelung, einer Vereinheitlichung mit anderen Leistungsgesetzen in der Wohnungsbauförderung sowie strukturellen Verbesserungen. Dies müsse im Wege einer gesamtdeutschen Wohngeldreform geschehen. Bündnis 90/Die Grünen vertraten ebenfalls die Auffassung, bei der Wohngeldreform seien strukturelle Veränderungen notwendig. Es sei im übrigen zuviel verlangt, wenn die neue Regierung neben anderen großen Reformprojekten im ersten Vierteljahr ihrer Amtszeit auch noch die Wohngeldreform schaffen solle.
Zwischenzeitlich hat die F.D.P. einen weiteren Antrag (14/169) vorgelegt. Darin stellt die Fraktion fest, trotz eines derzeit ausgeglichenen Mietwohnungsmarkts drohe das Wohngeld seine Funktion als zielgenaues, einkommensbezogenes Förderinstrument zu verlieren. Das Parlament solle deshalb die Bundesregierung auffordern, unverzüglich den Entwurf einer Leistungs- und Strukturnovelle des Wohngeldgesetzes vorzulegen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9806/9806044a
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