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Februar 01/1999
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Kriminalität stärker bekämpfen

(re) Mit der Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Änderung der Strafprozeßordnung (14/162) verleiht die CDU/CSU ihrer Auffassung Nachdruck, das Vertrauen der Bürger in die Integrität des Staates müsse auch in Zukunft sichergestellt sowie der Schutz der Bevölkerung vor Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten verbessert werden. Es habe, so die CDU/CSU, in den zurückliegenden Jahren teilweise sehr umfangreiche Korruptionsfälle gegeben. Auch seien schwere Straftaten, insbesondere an Kindern begangene Sexualdelikte, bekanntgeworden. Für die Gewährleistung der inneren Sicherheit müsse Korruption bekämpft werden. Den Gefahren der Organisierten Kriminalität könne nur erfolgreich begegnet werden, "wenn das gesetzliche Handwerkszeug zur Bekämpfung aller Erscheinungsformen von Korruption ausreichend zur Verfügung" stehe.

Mehr Telefonüberwachung

Zur Lösung der genannten Problematik schlägt die CDU/CSU eine Erweiterung der Telefonüberwachung vor, und zwar bei Delikten der Bestechlichkeit und Bestechung, besonders schweren Fällen der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr sowie bei Taten des Kindesmißbrauchs und der Verbreitung von Kinderpornographie.

In der Aussprache zur ersten Beratung am 21. Januar gab die SPD-Fraktion zu verstehen, "durchaus bereit" zu sein, den "Deliktskatalog des Paragraphen 100a der Strafprozeßordnung hinsichtlich der Telefonüberwachung zu erweitern". Der von der CDU/CSU vorgelegte Entwurf überzeuge "so" allerdings nicht. Auch seitens der F.D.P. stimmte man in der Zielsetzung überein, rate aber zu einer "sachlichen Erörterung". Die Bündnisgrünen bemängelten, die CDU/CSU lasse es bei ihrem Gesetzentwurf "an der notwendigen Präzision und Ausgewogenheit" fehlen. Die PDS forderte, man solle im Parlament und in der Öffentlichkeit über eine "sinnvollere und wirksamere Kriminalpolitik" debattieren.

Der Rechtsausschuß setzte den Tages ordnungspunkt in seiner Sitzung vom 27. Januar mit der Begründung ab, es sollten zunächst Gespräche zwischen den Berichterstattern stattfinden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9901/9901030b
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