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März 02/1999
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ANTRÄGE ZUM STEUERENTLASTUNGSGESETZ

Opposition bekräftigt ihre Ablehnung des Reformwerks

(fi) Die Opposition hat in vier Entschließungsanträgen und einem Änderungsantrag ihre Haltung zum Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 (14/23, 14/442, 14/443) zum Ausdruck gebracht. Der Bundestag lehnte die Initiativen am 4. März ab.

Ein Änderungsantrag der CDU/CSU (14/469), wonach Rückstellungen für Geldleistungsverpflichtungen nach Maßgabe der Regelung im Bewertungsgesetz abgezinst werden sollten, fand keine Mehrheit. In ihrem Entschließungsantrag (14/467) fordert die Fraktion die Regierung auf, einen schlüssigen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Steuerbelastung für Bürger und Unternehmen spürbar senkt. Auf der Grundlage der Steuerreformgesetze 1998 und 1999 der alten Koalition sollten steuerliche Sondertatbestände "systemgerecht und ausgewogen" abgebaut und die Steuersätze gleichzeitig deutlich gesenkt werden. Im Interesse des Standortes müsse eine Nettoentlastung von 30 Milliarden DM erreicht werden. Die angekündigte Entlastung von rund 20,5 Milliarden DM sei nicht nachvollziehbar. Der Antrag wurde bei 248 Ja­Stimmen mit 335 Nein­Stimmen abgelehnt.

Die F.D.P. legte zwei Entschließungsanträge vor. Im ersten (14/459), der ohne namentliche Abstimmung abgewiesen wurde, erhob sie die gleiche Forderung wie die CDU/CSU und begründete dies damit, daß das Gesetz "massive Steuererhöhungen" mit sich bringe. Durch die einseitige Belastung von Unternehmen und Mittelstand würden Investitionen blockiert und Arbeitsplätze vernichtet. Eine Nettoentlastung werde für die nächsten Jahre verweigert. In ihrem zweiten Entschließungsantrag (14/465) fordern die Liberalen die Regierung auf, die Änderungen der Rückstellungspraxis zurückzunehmen. Andernfalls würde vor allem der deutsche Braunkohlenbergbau mit zusätzlichen Steuermilliarden belastet. Die Regierung soll die Braunkohle in einem energiepolitischen Gesamtkonzept angemessen berücksichtigen. Das Abzinsungsgebot von 5,5 Prozent für Rückstellungen auf Sachleistungsverpflichtungen treffe diese Branche im Kern, so die Liberalen. Dies setze die Wettbewerbsfähigkeit der Braunkohle aufs Spiel, weil die Firmen bei gleicher Vertragslage drastisch mehr Steuern zahlen müßten. Für den Antrag gab es 276 Ja­ und 311 Nein­Stimmen.

Die PDS rief die Regierung auf, den Grundfreibetrag im Einkommensteuerrecht auf mindestens 17.000 DM anzuheben und den Eingangssteuersatz auf 19 Prozent zu senken. Steuervergünstigungen seien abzubauen, der jetzige Spitzensteuersatz beizubehalten. Statt der steuerlichen Berücksichtigung des Wertverlusts von Wohn­ und Betriebsgebäuden befürwortet die PDS eine direkte Förderung des Mietwohnungsbaus. Verschiedene Lebensweisen dürften nicht diskriminiert werden. Mit 555 Nein­Stimmen bei 30 Ja­Voten lehnte der Bundestag die Initiative ab.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9902/9902020a
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