Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 1999 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt März 1999 Inhaltsverzeichnis >
März 02/1999
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Betrug bei der Mehrwertsteuer EU­weit bekämpfen

(fi) Die SPD­Fraktion hat im Finanzausschuß einen Bericht der Bundesregierung darüber angefordert, wie man auf EU­Ebene auf kooperative Weise Betrug bei der Erhebung der Mehrwertsteuer besser bekämpfen kann. Dazu lag dem Ausschuß am 9. Februar ein Bericht der Europäischen Kommission über die Verfahren der Mitgliedstaaten zur Erhebung und Kontrolle der Mehrwertsteuer (Rats­Dok. Nr.10897/98) vor, den das Gremium zur Kenntnis nahm.

Die Bundesregierung hat die Empfehlungen des Berichts zur Verbesserung der Mehrwertsteuerkontrolle und Betrugsbekämpfung begrüßt, eigene Kontroll­, Prüfungs­ oder gar Regulierungskompetenzen der Europäischen Kommission dagegen zurückgewiesen. Die Kommission könne lediglich koordinieren und unterstützen. Ihre Kontrollrechte beschränkten sich auf die Berechnung und Abführung der Mehrwertsteuer­Eigenmittel bei den Mitgliedstaaten.

Keine Harmonisierung

Die Mehrwertsteuer sei keine eigene Einnahme der EG, sondern der einzelnen Mitgliedstaaten und unterliege nicht dem Schutz der finanziellen Interessen der EG, argumentierte die Regierung. Auf der Basis der nationalen Mehrwertsteueraufkommen werde lediglich der Finanzbeitrag "Mehrwertsteuer­Eigenmittel" von jedem Mitgliedstaat berechnet und an die EG abgeführt. Es gebe keinen Auftrag zur Harmonisierung der Verwaltungsverfahren bei der Mehrwertsteuer. Für Kontrolle und Betrugsbekämpfung seien die Mitgliedstaaten zuständig. In Deutschland gebe es bereits ein wirksames System zur Mehrwertsteuerkontrolle und zur Betrugsbekämpfung.

Nach den Vorstellungen der SPD soll Brüssel auch keine direkte vollziehende Gewalt in den Mitgliedstaaten bekommen. Eingriffe in die Steuerverwaltung solle es nicht geben. Wenn es aber keinen Harmonisierungsauftrag im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuerkontrolle gebe, sei zu fragen, weshalb Deutschland nicht stärker darauf dringe. Dem hielt die Regierung entgegen, das Subsidiaritätsprinzip verhindere eine Zuständigkeit der Kommission. Bei grenzüberschreitenden Fällen von Mehrwertsteuerhinterziehung arbeiteten die EU­Staaten gut zusammen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9902/9902020c
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion