Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 1999 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt März 1999 Inhaltsverzeichnis >
März 02/1999
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

BUNDESKANZLERAMT

1,74 Milliarden DM für Kultur und Medien beim Kanzleretat

(hh) Um 1,95 Milliarden DM will die Bundesregierung das Volumen des Etats für das Bundeskanzleramt in diesem Jahr im Vergleich zu 1998 erhöhen. Insgesamt sollen dann Bundeskanzler, Kanzleramt, Presse­ und Informationsamt der Bundesregierung (BPA), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Kulturbeauftragte 2,94 Milliarden DM ausgeben dürfen. Allein über 1,78 Milliarden DM kann dabei der Kulturbeauftragte verfügen; dessen Etat ist erstmals im Kanzleramtsetat zusammengefaßt.

Auf die sächlichen Verwaltungsausgaben entfallen im Entwurf 911,57 Millionen DM (1998: 832,7 Millionen DM), auf Personal 203,1 Millionen DM (114,53 Millionen DM) sowie auf Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 1,55 Milliarden DM (42,69 Millionen DM). Für Investitionen sollen im kommenden Jahr 292,3 Millionen DM (10,14 Millionen DM) ausgegeben werden.

Auf der Einnahmenseite sind im Entwurf für diesen Einzelplan insgesamt 5,5 Milliarden DM vorgesehen (943.000 DM). Die nicht weiter erläuterten Ausgaben für den BND beziffert die Bundesregierung 1999 mit 665,77 Millionen DM (663,61 Millionen DM). Der Etat des BPA soll im kommenden Jahr 299,9 Millionen DM (258,33 Millionen DM) betragen. Davon sind für die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit "Inland", die informationspolitischen Maßnahmen zum europäischen Einigungsprozeß, die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit "Ausland" und für Eigenmittel der Auslandsvertretungen für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit insgesamt 96,1 Millionen DM vorgesehen. Für Bundeskanzler und Bundeskanzleramt sollen im kommenden Jahr 90,34 Millionen DM (58,32 Millionen DM) zur Verfügung stehen.

Einzelplan 04

(in Millionen DM)

Ausgaben

Einnahmen

Verpflichtungs­
ermächtigung

1999

2944,40

5,57


259,50

1998

996,20

0,94


18,60
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9902/9902034a
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion