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März 02/1999
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CDU/CSU LEGTE ANTRAG ZUR AGENDA 2000 VOR

"Für ein gerechteres Beitragssystem"

(eu) Bei den anstehenden Entscheidungen über die künftige Finanzierung der Europäischen Union im Rahmen der Agenda 2000 soll sich die Bundesregierung für ein gerechteres Beitragssystem einsetzen und eine "faire, gerechte und solidarische Lastenteilung" aller EU­Mitglieder erreichen. Dies fordert die CDU/CSU­Fraktion in einem Antrag (14/396).

Nach Auffassung der Abgeordneten soll jeder Mitgliedsstaat künftig die Beiträge ausschließlich nach seinem Anteil am wirtschaftlichen Wohlstand (Bruttosozialprodukt in Kaufkraftstandards) zahlen. Deutschland würde auf diese Weise um 7,5 Milliarden DM entlastet, rechnet die Union vor.

Auch bei den Rückflüssen von Geldern aus Brüssel sei das "starke Ungleichgewicht" zu korrigieren. Ein entscheidender Beitrag zu einer gerechteren Verteilung der Finanzlasten, insbesondere zwischen Deutschland, Frankreich und Großbritannien, sei dabei die Einführung einer 50prozentigen nationalen Mitfinanzierung im Bereich der direkten Einkommenshilfen in der Landwirtschaft. Damit würden Kosten im Agrarsektor begrenzt und die "Brüsseler Subventionsmaschinerie" abgebaut. Die CDU/CSU ist weiterhin der Auffassung, auch bei den Nettotransfers stelle der Anteil der Mitgliedsstaaten am Bruttosozialprodukt der EU eine vernünftige Orientierungsgröße dar. Die Fraktion verweist in diesem Zusammenhang auf einen Beschluß der Finanzminister aller deutschen Länder, die am 15. Juni 1997 ebenso wie die Ministerpräsidenten im Jahre darauf einvernehmlich einen Betrag von 14 Milliarden DM ermittelt hätten, um den Deutschland bei einer Korrektur des Beitragssystems und einer Neugestaltung der Rückflüsse entlastet werden müßte.

Erforderlich ist nach Auffassung der Abgeordneten außerdem eine vorausschauende und solide Finanzplanung. Der Bundestag müsse deshalb eine Steigerung der jährlichen Ausgaben für die gegenwärtige Gemeinschaft über 170 Milliarden DM hinaus strikt ablehnen. Die Union plädiert ferner für eine Reform der europäischen Struktur­ und Regionalförderung, welche einen sparsamen und zielführenden Finanzmitteleinsatz garantiert und den Mitgliedstaaten ein höheres Maß an Eigenverantwortung in der Regionalförderung ermöglicht. Eine von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Erhöhung der Mittel für die Strukturpolitik für die gegenwärtigen Mitgliedstaaten von 2000 bis 2006 um nochmals 50 Milliarden DM müsse das Parlament deshalb ablehnen.

Die Abgeordneten wenden sich des weiteren gegen eine von ihnen ausgemachte künftige Benachteiligung der ländlichen Regionen gegenüber städtischen Ballungszentren. Die von der Kommission vorgeschlagene einseitige Förderung letztgenannter Gebiete würde Deutschland überproportional benachteiligen.

Keine Mehrheit fand im übrigen am 10. Februar im Europaausschuß ein weiterer Antrag der Union (14/159), den die Fraktion am 8. Dezember 1998 zur "Festigung und Fortentwicklung der Europäischen Union während der deutschen Ratspräsidentschaft" dem Parlament vorgelegt hatte. Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der PDS wies die Mehrheit des Gremiums die Initiative gegen die Voten von CDU/CSU und F.D.P. zurück.

Die Union hatte darin unter anderem die Bundesregierung aufgefordert, eine notwendige Koordinierung nationaler Beschäftigungsstrategien nicht als Alibi für "kostspielige Strohfeuerprogramme" zu mißbrauchen. SPD und Bündnisgrüne begründeten ihre ablehnende Haltung unter anderem damit, der Antrag der CDU/CSU sei - gerade in der Beschäftigungspolitik - nicht zielführend und falle zudem teilweise hinter den bereits erreichten Diskussionsstand zurück.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9902/9902060a
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