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März 02/1999
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Kundensicherung funktioniert

(to) Die mit der Umsetzung der EG­Pauschalreiserichtlinie eingeführte Absicherung von Reisenden gegen das Konkursrisiko ihres Reiseveranstalters durch Herausgabe eines Versicherungsscheins an die Kunden funktioniert. Dies stellte die Bundesregierung am 3. März im Ausschuß für Tourismus fest, als sie über die Auswirkungen der Gesetzesregelung zur Insolvenzabsicherung von Reiseveranstaltern berichtete. Der Reisende erhält den Sicherungsschein vor der Zahlung. Die Bundesregierung berichtete, sie sei der Kritik nachgegangen, dieses System funktioniere nicht. Dafür habe es aber keine objektiven Anhaltspunkte gegeben. Einige Dinge seien allerdings noch zu klären. Im Kern gehe es darum, inwieweit eine Haftungsbegrenzung zum Kunden durchdringt. Die Kosten der Kundengeldabsicherung hingen davon ab, wie man die Haftungsbegrenzung ausgestaltet. Die Bundesregierung hofft, daß die Aufnahme in eine "weiße Liste" über ordentlich abgesicherte Reiseveranstalter einen Anreiz bietet, sich gesetzestreu zu verhalten. Die CDU/CSU warf ein, kleine Reiseveranstalter seien gegenüber größeren benachteiligt, was die Regierung bestätigte. Für kleine Anbieter sei die Absicherung tendenziell teurer. Allerdings könne man unterschiedliche Wirtschaftskraft nicht durch Paragraphen ändern. Für die SPD liegt das Problem darin, wie die Banken die Konditionen der Insolvenzsicherung für die einzelnen Veranstalter gestalten. Hier müßten sich Banken und Reiseveranstalter einigen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9902/9902071c
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