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April 03/1999
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Rundfunkanstalten anders besteuern

(fi) Probleme bei der Besteuerung öffentlich­rechtlicher Rundfunkanstalten hat der Finanzausschuß am 24. März erörtert. Der Beratung lag ein Bericht des Bundesrechnungshofs zugrunde, der zum Ergebnis kommt, daß das derzeitige Verfahren zur Ermittlung der Gewinne der ARD­Anstalten nicht den gesetzlichen Vorschriften und der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs entspricht. Das Bundesfinanzministerium sollte dafür sorgen, so die Rechnungsprüfer, daß bei der ARD die strengeren Maßstäbe der Rechtsprechung angewendet werden und für ARD und ZDF ein gemeinsames Verfahren der Ertragsbesteuerung gefunden wird. Für sachgerecht hält der Rechnungshof die pauschalierende Festlegung eines bestimmten Teils der Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit als zu versteuernder Gewinn und die Behandlung der gesamten Aufgabenerfüllung der öffentlich­rechtlichen Rundfunkanstalten als steuerpflichtige Tätigkeit. Das Bundesfinanzministerium stimmt dem zu und betont, das Verfahren zur Ermittlung der Gewinne aus Werbung sei schwierig zu handhaben. Die ARD­Anstalten wiesen heute aus der Werbung nur noch steuerliche Verluste aus. Gegenüber der Besteuerung des ZDF und der privaten Sender gebe es eine erhebliche Ungleichbehandlung. Wie das Ministerium berichtete, haben Bund und Länder eine Arbeitsgruppe einberufen, die einen Lösungsvorschlag erarbeiten soll.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9903/9903059a
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