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April 03/1999
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Experimentierklausel im Sozialhilfegesetz

(as) Die Einführung einer zweijährigen Experimentierklausel im Rahmen der Modellvorhaben im Regierungsentwurf für ein Siebtes Gesetz zur Änderung des Sozialhilfegesetzes (14/389) sieht ein Beschluß des mitberatenden Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24. März vor. Für die Einführung votierten SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen die CDU/CSU und die PDS. Die F.D.P. enthielt sich der Stimme.

Die Koalitionsfraktionen stellten fest, diese neue Klausel solle weitere Pauschalierungen ermöglichen, um besonders Familien, die Sozialhilfeempfänger sind, Ansparungen für größere Anschaffungen zu ermöglichen.

Die CDU/CSU­Fraktion plädierte für eine einjährige Klausel, die bei Bedarf verlängert werden könne.

Zu der Novelle, die eine zweijährige Verlängerung der Ende Juni 1999 endenden Übergangsregelung für die Regelsätze der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz vorsieht, betonten die Sozialdemokraten, daß für die geplante gründliche Reform eine Vorlaufphase von zwei Jahren erforderlich sei.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9903/9903061c
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