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Mai 05/1999
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BUNDESKANZLERAMT

1,7 Millliarden DM für Kulturbeauftragten im Etat eingeplant

(hh) Über rund 14,43 Millionen DM weniger wird das Kanzleramt, das Presse­ und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) und der Bundesnachrichtendienst (BND) verfügen können als im Regierungsentwurf vorgesehen. Damit kann der Bundeskanzler und sein Amt in diesem Jahr 2,93 Milliarden DM ausgeben.

Der Etat liegt somit um mehr als 1,9 Milliarden DM über dem Vorjahresetat. Allein über 1,78 Milliarden DM gehen an das Amt des Kulturbeauftragten, dessen Etat erstmals im Kanzleramtsetat zusammengefaßt wurde.

Auf der Einnahmenseite sind insgesamt 5,5 Millionen DM eingeplant (943.000 DM). Die Ausgaben für den BND betragen 665,77 Millionen DM (663,61 Millionen DM). Der Etat des BPA beträgt rund 300 Millionen DM (258,33 Millionen DM). Für Bundeskanzler und Bundeskanzleramt stehen etwa 90 Millionen DM (58,32 Millionen DM) zur Verfügung.

Einzelplan 04

(in Millionen DM)

Ausgaben

Einnahmen

Verpflichtungs­
ermächtigung

1999

2929,9

5,57


259,5

1998

996,2

0,94


18,6

Nicht durchsetzen konnte sich die Opposition mit fünf Änderungsanträgen (14/904, 14/905, 14/914, 14/915, 14/946). So forderten die Fraktionen von CDU/CSU und F.D.P. jeweils, den Zuschuß für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz um 10 Millionen DM und den Zuschuß an die Rundfunkanstalt "Deutsche Welle" um 20 Millionen DM zu erhöhen. Die PDS wollte das Aufbauprogramm "Kultur in den neuen Ländern" um 30 Millionen DM erhöhen. Ebenfalls nicht durchsetzen konnte sich die CDU/CSU mit einem Entschließungsantrag (14/934) zur Sicherung des "Aufbau Ost". Darin wurde gefordert für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschafts­ struktur" 2,8 Milliarden DM und für Strukturanpassungsmaßnahmen 2,2 Millionen DM bereitzustellen (14/300 – Epl.04, 14/604, 14/622, 14/623, 14/624).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9905/9905025a
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