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Juli 06/1999
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GESETZENTWURF DER CDU/CSU

Besteuerung ehrenamtlich Tätiger verbessern

(fi) Eine bessere Vereinsförderung und eine einfachere Besteuerung bei ehrenamtlich Tätigen erhofft sich die CDU/CSU­Fraktion von ihrem Gesetzentwurf (14/1145), der den Sportvereinen ermöglichen soll, zusätzliche freie Rücklagen zu bilden. Die Rücklage sollte auf 100 DM pro Jahr und Mitglied, maximal jedoch 50.000 DM pro Jahr, begrenzt werden.

Große Bedeutung für Vereine habe die Besteuerungsgrenze von 60.000 DM, durch die ehrenamtlich tätige Mitglieder von Verwaltungsaufwand entlastet werden sollen. Die Union will diese Grenze auf 120.000 DM für gemeinnützige Vereine anheben. Ebenso soll die Zweckbetriebsgrenze von 60.000 DM auf 120.000 angehoben werden. Sportveranstaltungen werden als steuerbegünstigte Zweckbetriebe behandelt, wenn die Einnahmen daraus einschließlich der Umsatzsteuer 60.000 DM im Jahr nicht übersteigen. Durch die Anhebung würde den Vereinen Geld für sportliche Zwecke zur Verfügung stehen, so die CDU/CSU.

Ferner will sie die Grenze für die Pauschalierung der Vorsteuer von 60.000 DM auf 120.000 DM erhöhen, um die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuer zu erleichtern. Schließlich tritt die Fraktion dafür ein, die steuerfreie Aufwandsentschädigung für Übungsleiter und Ausbilder von 2.400 DM auf 4.800 DM im Jahr anzuheben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9906/9906034e
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