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Juli 06/1999
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Antragsfrist für ostdeutsche Vertriebene verlängern

(nl) Die CDU/CSU­Fraktion will die Frist, innerhalb der ostdeutsche Vertriebene eine einmalige Zuwendung in Höhe von 4.000 DM nach dem Vertriebenenzuwendungsgesetz erhalten können, bis 31. Dezember 1999 verlängern.

Die Fraktion weist in ihrem Entwurf zur Änderung des Vertriebenenzuwendungsgesetzes (14/1009) darauf hin, daß das Gesetz bei den Vertriebenen in den neuen Ländern gut angekommen sei. Allerdings sei es bei der Umsetzung vor allem im Blick auf die Voraussetzung, vor der deutschen Vereinigung ununterbrochen in der DDR gelebt zu haben, häufig zu für die Vertriebenen unzumutbaren Entscheidungen gekommen. Es habe sich gezeigt, daß die Antragsfrist bis 30. September 1995 dem überwiegend hohen Alter der Berechtigten nicht gerecht werden konnte. Die Union plädiert dafür, im Rahmen einer bestehenden Stiftung einen Härtefonds einzurichten, aus dem Betroffene, die auch nach einer solchen Novellierung von der einmaligen Zuwendung ausgeschlossen bleiben und bei denen eine außergewöhnliche Härte vorliegt, eine Leistung auch ohne Rechtsanspruch erhalten können. Durch eine solche Novellierung würde der Kreis der Anspruchsberechtigten um bis zu 30.000 erweitert. Dadurch sei eine Mehrbelastung des Entschädigungsfonds in Höhe von rund 120 Millionen DM zu erwarten. Für die Härtefälle sollten 100 Millionen DM in eine Stiftung eingestellt werden, heißt es in dem Entwurf.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9906/9906038d
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