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Juli 06/1999
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Vereinbarungen zum Schlechtwettergeld umsetzen

(as) Die Bundesregierung soll "unverzüglich" einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Vereinbarung der Tarifvertragsparteien im Baugewerbe umsetzt. Das fordern die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem gemeinsamen Antrag zur "Neuregelung zum Schlechtwettergeld noch in dieser Winterperiode" (14/1215) und legen darin die Eckpunkte dar, die der Gesetzentwurf beachten müsse.

Die Abgeordneten betonen, in den Eckpunkten sei festzuhalten, daß der Eigenbeitrag der Arbeitnehmer von bisher 50 Stunden auf 30 Stunden verringert wird und von der 31. Stunde bis zur 100. Stunde ein Winterausfallgeld aus der arbeitgeberfinanzierten Winterbau­Umlage gezahlt wird. Festzuschreiben sei auch, daß das Winterausfallgeld ab der 101. Stunde aus Beitragsmitteln der Bundesanstalt für Arbeit finanziert wird.

Darüber hinaus soll nach den Vorstellungen von den Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in die Eckpunkte aufgenommen werden, daß das Verbot der witterungsbedingten Kündigung im Bundesrahmentarifvertrag­Bau erhalten bleibe. Eine weitere Forderung zielt darauf ab, bei den Arbeitsämtern Winterbauausschüsse einzurichten, um das ganzjährige Bauen zu fördern.

Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen soll die Neuregelung bis spätestens 1. November 1999 in Kraft treten. In dem Antrag wird darüber hinaus festgestellt, der Bundestag gehe davon aus, daß die Winterbauumlage im Bauhauptgewerbe auch nach der Neuregelung unverändert 1,7 Prozent der Bruttolohnsumme beträgt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9906/9906041c
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