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Juli 06/1999
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Tötungsmittel verbieten

(ge) Das Arzneimittelgesetz soll dahingehend geändert werden, daß es Arzneimittel, die zur Tötung menschlichen Lebens bestimmt sind, verbietet. Das sieht ein Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (14/1184) vor, den 41 Abgeordnete der CDU/CSU am 22. Juni einbrachten. Die Initiatoren erläutern darin, dem Arzneimittelinstitut liege ein Antrag auf Zulassung des zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen bestimmten Präparats "RU 486/Mifegyne" als Arzneimittel vor. Damit stelle sich die grundsätzliche Frage der Zulassungsfähigkeit von Arzneimitteln im Sinne des Arzneimittelgesetzes, die zur Tötung menschlichen Lebens bestimmt sind.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9906/9906047c
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