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Juli 06/1999
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Für Buchpreisbindung einsetzen

(ku) Der Ausschuß für Kultur und Medien wird sich für den Erhalt der Buchpreisbindung einsetzen. Dies wurde bei der Diskussion über einen Sachstandsbericht von Staatsminister Dr. Michael Naumann am 23. Juni deutlich.

Allerdings äußerten sich Sprecher der Fraktionen skeptisch – zumal selbst der Börsenverein Überlegungen zu einer befristeten Buchpreisbindung geäußert habe. Naumann sah es als möglich an, daß die Buchpreisbindung in Österreich fallen werde, wodurch 70 Prozent des Marktes betroffen wäre, der von deutschen Verlagen beliefert wird. Die EU­Kommission habe nichts gegen nationale Preisbindungen. Die gegenwärtige Krise könne indes durch Übereinkommen des Börsenvereins mit den Buchhändlern und den Verlagen hinsichtlich des Verkaufs nach Österreich beendet werden. Naumann betonte, daß Gefahren des Reimports von Büchern schon heute bestünden. Wegen minimaler Gewinnmargen seien die Auswirkungen jedoch noch nicht gravierend. Sollten Reimporte sich als reale Wirtschaftspraxis darstellen, wäre ein Verbot mit Festlegung der Preisbindung in Deutschland gesetzlich erwägenswert.

Übereinstimmung herrschte darin, daß die Aufhebung der Preisbindung insbesondere für kleinere Verlage und Buchhandlungen Schwierigkeiten mit sich bringen werde. Vor allem auch Bibliotheken würden darunter zu leiden haben, daß nicht leicht verkäufliche Titel zu teuer würden.

Auch der Wirtschaftsausschuß hat vom Europäischen Ministerrat "mit Nachdruck" gefordert, die Buchpreisbindung in Deutschland und im grenzüberschreitenden deutschen Kulturraum zu erhalten. Am 16. Juni nahm der Ausschuß einstimmig bei einer Enthaltung aus der CDU/CSU­Fraktion eine Entschließung des Abgeordneten Prof. Uwe Jens (SPD) an. Der Ausschußvorsitzende Matthias Wissmann (CDU/CSU) hat Bundeswirtschaftsminister Müller (parteilos) über die Entschließung des Ausschusses unterrichtet und ihn gebeten, diese bei der Europäischen Kommission zur Geltung zu bringen.

Die Buchpreisbindung sei vom Deutschen Bundestag bei Abschaffung der Preisbindung der zweiten Hand 1973 im Wettbewerbsrecht bewußt abgesichert worden. Sie habe sich bewährt und mit dazu beigetragen, daß im deutschsprachigen Kulturraum eine Fülle von kleinen und mittleren Verlagen und Buchhandlungen nach wie vor vorhanden sei, heißt es in der Entschließung.

Der Ausschuß hält es für wichtig, daß im deutschsprachigen Raum auch Bücher verlegt werden, die nicht von vornherein eine große Auflage erwarten lassen. Das Buch und der Buchdruck hätten in der Gesellschaft einen elementaren Beitrag zum heutigen Stand der Kultur geleistet. Dies müsse auch in Zukunft trotz revolutionärer Veränderungen in der Informationstechnologie so bleiben. Der Patentschutz liefere im industriellen technischen Bereich einen Anreiz zu technischen Neuerungen und Innovationen. Die Preisbindung von Büchern sorge für einen ständigen Anreiz für Autoren und Verlage zu Veröffentlichungen von neuen Büchern, so der Ausschuß.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9906/9906050a
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