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Juli 06/1999
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REGIONALE WIRTSCHAFTSFÖRDEUNG

2,6 Milliarden DM fließen in die neuen Bundesländer

(wi) Für die neuen Länder und Berlin stehen in diesem Jahr Bundesmittel von 2,58 Milliarden DM zugunsten der Bund­Länder­Gemeinschaftsaufgabe (GA) "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zur Verfügung. Darin enthalten sind 15 Millionen DM für voraussichtliche Bürgschaftsausfälle, wie aus dem 28. Rahmenplan der GA (14/776) hervorgeht.

Gut 26 Prozent der Fördermittel, die nach Ostdeutschland fließen und die jeweils zur Hälfte von Bund und Land aufgebracht werden, gehen nach Sachsen. Rund 19 Prozent sind für Sachsen­Anhalt, gut 16 Prozent für Thüringen, über 15 Prozent für Brandenburg, mehr als 12 Prozent für Mecklenburg­Vorpommern und 10 Prozent für Berlin vorgesehen. Für die alten Länder stehen ein Bundesanteil von 235 Millionen DM einschließlich 5 Millionen DM für voraussichtliche Bürgschaftsausfälle sowie Verpflichtungsermächtigungen des Bundes in Höhe von 350 Millionen DM bereit. Gut 31 Prozent der Fördermittel entfallen auf Nordrhein­Westfalen, 28 Prozent auf Niedersachsen, über 11 Prozent auf Bayern, 9 Prozent auf Schleswig­Holstein, jeweils 7 Prozent auf Rheinland­Pfalz und das Saarland und jeweils knapp 3 Prozent auf Hessen und Bremen. Mit den GA­Fördermitteln können Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Tourismus sowie wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben gefördert werden, wenn dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft gestärkt und neue Arbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden. Die Mittel dürfen nur in Gebiete mit Entwicklungsrückstand und schweren Strukturproblemen fließen.

Über die Auswirkungen der EU­Regionalpolitik auf den Tourismus hat die Bundesregierung am 2. Juni den Tourismusausschuß unterrichtet. Nach Regierungsangaben gibt es dabei eine Meinungsverschiedenheit zwischen der Europäischen Kommission und der Bundesregierung, weil nach Ansicht der Regierung jeder Mitgliedstaat selbst definieren muß, welche Problemregionen er hat, während die Kommission die Fördergebiete nach europaweiten Kriterien festlegen wolle.

Während die Bundesregierung eine ausgewogene Kulisse von ländlichen Räumen und Industriegebieten anstrebt, würde die Förderung aus dem Europäischen Strukturfonds nach den Kriterien der Kommission zu einem Übergewicht von Altindustriegebieten führen. Ostdeutschland sei komplett Fördergebiet, für Westdeutschland und Berlin sei ein Bevölkerungsplafond von 10,9 Millionen Einwohnern festgelegt worden. Ausscheidende Fördergebiete hätten 525 Millionen Euro zur Verfügung gestellt bekommen.

Nach Ansicht der CDU/CSU wäre eine Förderung des ländlichen Raumes einschließlich der nationalen Förderung vorzuziehen. Die Regierung sollte Datengrundlagen entwickeln, damit zu erkennen ist, was die Fördermittel an privaten Tourismus­Investitionen auslösen können. Die SPD rief dazu auf, sich den Bestrebungen der Brüsseler Kommission, andere Prioritäten zu setzen, entgegenzustellen. Die nationale Regierung wisse besser, wo die Prioritäten liegen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9906/9906060a
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