Deutscher Bundestag
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Juli 06/1999
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Mit Landwirten kooperieren

(um) Die Eigentumsrechte sollen nicht durch eine falsche Naturschutzpolitik ausgehöhlt werden. In einem Antrag (14/1113) fordert die F.D.P.­Fraktion den Bundestag deshalb auf, im Natur­ und Umweltschutz auch weiterhin mit den Land­ und Forstwirten zusammenzuarbeiten und nicht auf Konfrontationskurs zu gehen. Grundlage für diesen "kooperativen Ansatz in der Naturschutzpolitik" sei das Festhalten an der gesetzlichen Regelung zum Schutz des Eigentums im novellierten Bundesnaturschutzgesetz. Außerdem wird der Bundestag unter anderem aufgefordert, an den im Bundesnaturschutzgesetz festgelegten Ausgleichsregelungen von Naturschutzauflagen festzuhalten und dem Vertragsnaturschutz Vorrang vor Dirigismus einzuräumen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9906/9906069d
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