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Juli 06/1999
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Eisenbahn­Regelwerk ändern

(vb) Das technisch­betriebliche Regelwerk der Eisenbahn muß überarbeitet werden, stellt die PDS in einem Antrag (14/998) fest. Daher sollte die Bundesregierung eine Bau­ und Betriebsordnung für regionale Eisenbahnen erlassen, die für regelspurige Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs mit überwiegend lokaler Bedeutung und Verkehrsfunktion sowie geringem Verkehrsaufkommen gilt.

Die Fraktion entwickelt dazu in ihrem Antrag einen Katalog von Vorschriften über die Bahnanlagen, die Fahrzeuge und den Betrieb. Die Regierung wird ferner aufgefordert, Rechtsvorschriften wie die Eisenbahn­Verkehrsordnung, die Eisenbahn­Signalordnung, die Straßenverkehrsordnung, das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und das Eisenbahnkreuzungsgesetz daran anzupassen.

Zur Begründung heißt es, weder die Eisenbahn­Bau­ und ­Betriebsordnung und die Bau­ und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen noch die Bau­ und Betriebsordnung für Straßenbahnen böten angemessene Rahmenbedingungen für den Betrieb regionaler Eisenbahnstrecken mit geringem Verkehrsaufkommen.

Die PDS hält es für sinnvoll, eine Differenzierung in den jeweiligen Anforderungen für Bahnstrecken vorzunehmen, die über die bisherige Unterscheidung von Haupt­ und Nebenstrecken hinausgeht. Es müsse deutlich werden, daß es nicht darum gehe, die Sicherheit des Schienenverkehrs zu verringern, sondern eine neue Kategorie von Eisenbahnen im Schwachlastbereich zu definieren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9906/9906071b
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