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Oktober 08/1999
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GESETZENTWURF VORGELEGT

Etat 2000 soll rund 478 Milliarden DM betragen

(hh) 478,2 Milliarden DM sieht der Ausgabenansatz des Bundes für das Jahr 2000 vor. Das sind 7,5 Milliarden DM weniger als in diesem Jahr. Dies geht aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2000 (14/1400) hervor.

Für Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) sind dabei 263,23 Milliarden DM und für Investitionen 57,6 Milliarden DM eingeplant. Der Schuldendienst beläuft sich auf 78,56 Milliarden DM, während für Personalausgaben 52,29 Milliarden DM zur Verfügung stehen. Die Nettoneuverschuldung soll dem Entwurf zufolge 49,5 Milliarden DM betragen, das sind 4 Milliarden DM weniger als in diesem Jahr.

Größter Einzeletat ist der des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung mit 169,84 Milliarden DM (1999: 172,41 Milliarden DM). Mit 83,79 Milliarden DM rangiert die Bundesschuld bei den Ausgabenblöcken an zweiter Stelle, gefolgt vom Etat des Bundesministeriums für Verkehr, Bau­ und Wohnungswesen in Höhe von 49,75 Milliarden DM (47,96 Milliarden DM) und vom Etat des Bundesverteidigungsministeriums mit 45,33 Milliarden DM (47,05 Milliarden DM). Zugelegt haben lediglich der Etat des Verkehrs­ und Bauministeriums um 1,79 Milliarden DM sowie die Einzeletats für Versorgung, Allgemeine Finanzverwaltung, für das Bundesgesundheitsministerium, den Bundesrat und den Bundesrechnungshof.

Finanzplan beraten

Nach dem vorgelegten Finanzplan des Bundes für den Zeitraum von 1999 bis 2003 (14/1401) strebt die Bundesregierung "so schnell wie möglich" einen ausgeglichenen Haushalt ohne neue Schulden an. Das Ziel soll in der nächsten Legislaturperiode erreicht werden. Mit dem Konsolidierungskurs des Bundes und einer weiterhin sparsamen Ausgabenpolitik von Ländern und Gemeinden erfülle Deutschland die Vorgaben des Europäischen Stabilitäts­ und Wachstumspaktes und setze damit ein wichtiges Signal für die Stabilität des Euro, betont die Regierung.

Grundlage für den Sparerfolg sei, dass alle Ressorts ihren solidarischen Konsolidierungsbeitrag erbracht hätten und den vereinbarten Kurs strikter Haushaltsdisziplin in den nächsten Jahren umsetzten. Der Finanzplan sieht für das Jahr 2000 Ausgaben des Bundes von 478,2 Milliarden DM, für 2001 von 485,3 Milliarden DM, für 2002 von 492,8 Milliarden DM und für 2003 von 503,8 Milliarden DM vor.

Nach dem geplanten Rückgang von 1,5 Prozent im kommenden Jahr sind damit für die Jahre 2001 bis 2003 wieder höhere Ausgaben vorgesehen. Allerdings sieht die Projektion auch einen Anstieg der Steuereinnahmen von 387,9 Milliarden DM im Jahr 2000 auf 437,2 Milliarden DM im Jahr 2003 vor. Die Nettokreditaufnahme soll von 49,5 Milliarden DM im Jahr 2000 auf 30,4 Milliarden DM 2003 sinken.

Zur "grundlegenden" Sanierung des Bundeshaushalts haben die Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf vorgelegt (14/1523). Danach soll die Neuverschuldung des Bundes im Rahmen eines "Sparpakets" in den nächsten Jahren durch ein Bündel von gesetzlichen und nicht gesetzlichen Maßnahmen "Schritt für Schritt" zurückgeführt werden. Insgesamt sollen nach dem Gesetzentwurf 33 Einzelgesetze geändert werden. Dazu gehören das Eigenheimzulagengesetz, das Wohngeldgesetz und das Künstlersozialversicherungsgesetz. Das Haushaltsentlastungsvolumen beläuft sich, so die Fraktionen, im Jahr 2000 für den Bund auf einen Betrag von rund 14,3 Milliarden DM, im Jahr 2001 auf rund 17,2 Milliarden DM, im Jahr 2002 auf rund 17,4 Milliarden DM und im Jahr 2003 auf rund 15 Milliarden DM.

Haushalt entlasten

Die Gesamtentlastung des Bundes durch das Sparpaket betrage im Jahr 2000 rund 30,4 Milliarden DM, 2001 rund 38,6 Milliarden DM, 2002 24,2 Milliarden DM und 2003 rund 49,5 Milliarden DM, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter. Nach dreitägigen Beratungen in der Ersten Lesung im Plenum wurden die Gesetzentwürfe an die Ausschüsse überwiesen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9908/9908020c
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