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Oktober 08/1999
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KURZ NOTIERT

(hh) Der Bundesrechnungshof sieht keine Gründe, die Geschäfte der Bundesschuldenverwaltung zu beanstanden. Dies geht aus der Unterrichtung der Präsidentin des Bundesrechnungshofes als Vorsitzender des Bundesschuldenausschusses (14/1430) über die Verwaltung der Bundesschuld im Jahr 1998 hervor.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9908/9908034c
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