Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 1999 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt Bundestag 8/99 Inhaltsverzeichnis >
Oktober 08/1999
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Koalition will Kindergeld um 20 DM erhöhen

(fi) Das Kindergeld für das erste und zweite Kind soll vom Jahr 2000 an von 250 DM auf 270 DM angehoben werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Familienförderung (14/1513) vor, den der Bundestag am 9. September zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen hat. Gleichzeitig soll ein Betreuungsfreibetrag für jedes Kind bis zum vollendeten 16. Lebensjahr in Höhe von 3.024 DM für ein Elternpaar eingeführt werden.

Ebenso ist geplant, einen Betreuungsfreibetrag von 1.080 DM für ein Elternpaar und ein Kindergeld von 30 DM monatlich für volljährige Kinder einzuführen, die körperlich, geistig und seelisch behindert sind und deren materielles Existenzminimum durch Eingliederungshilfe abgedeckt ist. Für das Jahr 2000 werden aufgrund dieser Vorgaben Steuermindereinnahmen in Höhe von 3,8 Milliarden DM erwartet, von denen jeweils 1,62 Milliarden DM auf Bund und Länder und 570 Millionen DM auf die Kommunen entfallen.

Die Fraktionen erinnern an eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom November 1998, in der festgestellt worden sei, dass zum Existenzminimum eines Kindes nicht nur der sachliche Mindestbedarf, sondern auch der Betreuungsbedarf und der Erziehungsbedarf eines Kindes gehörten.

Die von den Eltern zu erbringende Betreuungs- und Erziehungsleistung schränke deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ein. Diese Einschränkung sei davon abhängig, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht, ob sie zusammen leben oder nicht und ob sie diese Leistung selbst erbringen oder mit Unterstützung anderer. In jedem Fall müsse die eingeschränkte Leistungsfähigkeit bei der Einkommensbesteuerung berücksichtigt werden.

Erziehungsbedarf neu regeln

Das Bundesverfassungsgericht habe den Gesetzgeber auch aufgefordert, spätestens ab 2002 den Erziehungsbedarf neu zu regeln. Die dazu erforderliche zweite Stufe der Neuregelung des Familienleistungsausgleichs soll in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2001 beschlossen werden, heißt es in dem Entwurf. Ferner soll dann eine Rechtsgrundlage für die "rationelle Abwicklung" der wegen des Familienleistungsausgleichs eingelegten "Masseneinsprüche" geschaffen werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9908/9908036c
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion